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Werkrealschule - was ist das? Folge 2

Seit letzter Woche und in den nächstenWochen werden wir Sie hier in loser Reihenfolge ausführlich über die Entwicklungen im Schulsystem von Baden-Württemberg und die möglichen Folgen für den Schulstandort Bad Herrenalb Dobeltal informieren. In Folge 1 erfuhren Sie alles über die bisherige Werkrealschule und heute gibt’s erste Infos über:

Die neue Werkrealschule

Diese neue Schulform wurde Ende Juli 2009 durch Änderung des Schulgesetzes vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen. Sie wird zum neuen Schuljahr 2010/11 ab September 2010 für alle Schüler verbindlich eingeführt, die aktuell eine 4. Grundschulklasse oder eine fünfte, sechste oder siebte Hauptschulklasse besuchen.

Diese neue Werkrealschule stellt eine Weiterentwicklung der Hauptschule dar. Angelegt auf sechs Jahre bietet sie allen Schülern die Perspektive, eineMittlere Reife zu erwerben (nicht gleichartig, aber gleichwertig dem Realschulabschluss). Der Bildungsgang ist stark berufsorientiert, in dem Elemente des bisherigen Praxiszugs in das Konzept einer erweiterten Berufswegeplanung ab Klasse 5 integriert werden, um die Schülerinnen und Schüler frühzeitig auf das Berufsleben vorzubereiten.

Werkrealschulen sollen mindestens zweizügig sein und können Ganztagesschulen werden. Es gibt (in der Regel) keine Schulbezirke mehr, sondern die Eltern wählen selbst eine Werkrealschule aus, die ihr Kind besuchen soll und melden es dort unter Vorlage der Grundschulempfehlung an. Wesentliche Punkte des eigenständigen pädagogischen Profils sind:

  • Förderung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik ab Klasse 5, auf der Grundlage aussagefähiger, online-gestützter Lernstandserhebungen und einer sich anschließenden individuellen Förderung.
  • Kontinuierliche Elternberatung zur systematischen individuellen Förderung der Lern- und Leistungsentwicklung ihres Kindes.
  • Kompetenzanalyse AC-Profil am Ende der Klassenstufe 7 mit dem Ziel, die Stärken und den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler bezüglich beruflich relevanter Basiskompetenzen zu identifizieren. GHWRS Bad Herrenalb
  • Neue zweistündige Wahlpflichtfächer in Klasse 8 und 9: Natur und Technik, Wirtschaft und Informationstechnik, Gesundheit und Soziales (eines davon muss gewählt werden).
  • Enge Kooperation mit dem ersten Jahr der zweijährigen Berufsfachschule in Klasse 10, um eine erste berufliche Grundbildung zu vermitteln und den Übergang in das duale System damit deutlich zu erleichtern. In Klasse 10 der Werkrealschule findet der Unterricht sowohl an der Werkrealschule (an drei Tagen) wie auch an der beruflichen Schule (an zwei Tagen) statt.

Die Versetzung in Klasse 10 ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Über den Wechsel von Klasse 9 nach 10 entscheidet die Klassenkonferenz. Maßstab für diese Bildungsempfehlung sollen die im Halbjahreszeugnis der Klasse 9 erbrachten Leistungen sein: Wer einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie im Wahlpflichtfach erreicht und in keinem der genannten Fächer schlechter als ausreichend ist, erhält auf jeden Fall die Empfehlung zum Besuch der Klasse 10. Die zum Halbjahr der Klasse 9 erforderlichen Leistungen können auch über die Hauptschulabschlussprüfung nachgewiesen werden.

Wer sie nicht erfüllt, muss in Klasse 9 die bisherige Hauptschulabschlussprüfung ablegen und die Schule nach Klasse 9 verlassen. Dieser Hauptschulabschluss gibt auch weiterhin die Möglichkeit, eine Berufsausbildung aufzunehmen, das Berufseinstiegsjahr (BEJ) oder bei Vorliegen der erforderlichen Noten - das erste Jahr der zweijährigen Berufsfachschule (BFS) zu besuchen.

Schüler ohne Hauptschuulabschluss die keinen Ausbildungsvertrag erhalten, besuchen auch künftig das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ).

Am Ende der Klasse 10 steht eine Abschlussprüfung, die zu einem mittleren Bildungsabschluss führt - dieser ist Ziel der Werkrealschule. Er ist dem Realschulabschluss gleichwertig und ermöglicht den Regelanschluss in ein Ausbildungsverhältnis. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit, das zweite Jahr der zweijährigen Berufsfachschule zu besuchen oder - bei Vorliegen der erforderlichen Noten - auf ein Berufskolleg oder ein Berufliches Gymnasium überzuwechseln

Nachricht vom: 05.02.2010