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Räum- und Streupflicht in der Höhenstraße

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

die Praxis hat gezeigt, dass die im Dezember 2009 vorgegebene Regelung zur Räumung der Höhenstraße nicht praktikabel ist.

Nachdem die bisher vorhandenen Schneemengen auf den Gehwegen nun abgetaut sind, wird wieder zu der bestehenden Räum- und Streupflicht zurückgekehrt.

Dies bedeutet, dass ab dem nächsten Schneefall die Gehwege wieder zu räumen und zu streuen sind.

Wir bitten um Beachtung.

Bürgermeisteramt Dobel
- Ordnungsamt-

Nachricht vom: 05.03.2010