Waldbrandgefahr durch Hitze und Trockenheit

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Die Kreisforstverwaltung Calw weist deshalb die Waldbesucher darauf hin, folgende Regeln im Wald unbedingt einzuhalten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Auch an den erlaubten Stellen ist das Feuer immer zu beaufsichtigen.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes mussmindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
Helfen Sie bitte mit, durch umsichtiges Verhalten Waldbrände zu verhindern. Denn leider entsteht der Großteil der Waldbrände immer noch durch Fahrlässigkeit.
Nachricht vom: 09.07.2010










