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Gemeinde Dobel

T12 - „Mannenbachheide und Waldschützenhaus“

Mannabachheide

Die ab 1873 wegen des Waldweideverbots (s.u.) eingeführte Stallfütterung verlangte nach mehr Futterfläche. Das Gras musste jetzt sogar entlang von Straßen und Wegen „gerupft“ und im Grastuch zum Stall getragen werden, zumeist Aufgabe der Frauen. In den zwanziger und dreißiger Jahren wurden deshalb die im Luftbild eingezeichneten Staatswaldflächen (ca. 23 ha) sowie die Fläche auf dem Klötzbuckel (ca. 7 ha) gerodet. Der Staat schlug nur das Holz ein, Wurzelstöcke beseitigen (Schdomba schiaßa), Steine wegräumen und die Fläche einebnen war Aufgabe der Pächter. Auf dem Klötzbuckel wurde dies als Notstandsarbeit der Gemeinde organisiert und über den Pachtpreis abgegolten.
Die Grundstücke blieben jahrzehntelang in Pacht. Erst durch das Bodenreformgesetz in Württb.-Hohenzollern von 1948 wurden 108 Grundstücke mit einer Größe von 1/2 bis 2 Morgen (32 a) ins Eigentum der Pächter übertragen.

Über Jahrhunderte gehörte zur Waldnutzung auch die Beweidung mit Rindern oder Ziegen oder die Schweinemast in Eichen und Buchenwäldern. So war es auch auf dem Dobel, wo die kleine Feldflur gleichzeitig für den Ackerbau dringend benötigt wurde.
Einige Wald- und Flurnamen zeugen noch von der Waldweide: Hüt(t)wald, Hagelwald, Sausteig, Viehtrieb, Hummelstein, Stierhütte, Stierkopf, Weit(d)häusle, Marxenläger, Schweizerkopf u.a.
In Ortsnähe sind es die Oberen Hardtmäder, die Ebene Hardt und die Mannabachheide, die auf Weidewirtschaft hinweisen. In den Hochlagen wurde Almwirtschaft betrieben. Von Kaltenbronn bis Dobel reichten die Grinden (Grind = Kahlkopf), entstanden durch Überweidung, Weidbrennen und übermäßige Holznutzung. Durch die vom Landesherren beauftragten Holzhandelskompanien wurden riesige Kahlflächen geschlagen und die Flößerei spülte viel Geld in die Staatskasse und in die Taschen der „Entrepreneure‘.
Mit wachsender Bevölkerung waren auch die Viehherden immer größer geworden. Viehtritt, Viehverbiss und Streunutzung (Einstreu für den Stall) verhinderten die Waldverjüngung, so dass die Wälder zusehends devastierten. Der drohenden Holznot wurde ab Beginn des 19. Jahrhunderts mit einer planmäßige Waldwirtschaft begegnet. Fichte, Kiefer und versuchsweise die Lärche waren die geeigneten Baumarten für die Waldblößen. Die Forstverwaltung legte die Kulturflächen in “Bann‘.
Die Waldweide wurde immer weiter eingeschränkt. Die Widerstände der Viehhalter waren nicht nur wegen des Verlustes der seit Jahrhunderten bestehenden Rechte erheblich, sondern auch aus purer Not.

Das „Gesetz über die Ablösung der Waldweide-, Waldgräserei- und Waldstreurechte“ von 873 legte die Grundlage für mehrere mit der Königlichen Forstverwaltung abgeschlossene Verträge:

  1. Streuablösungsvertrag der Klostergemeinden 1873 - DoblerAnteil 22.542 Gulden = 38.644 RM
  2. Streuablösungsvertrag Rentkammerseite 1873 - Entschädigung 16.000 Gulden = 27.429 RM
  3. Weide-Ablösungsvertrag 1885 für alle Staatswaldflächen. - Entschädigung 115.000 RM

Es gab also 3 Ablösekassen (AK) mit einem Gesamtkapital von 181.000 RM

Das Geld wurde zinsbringend angelegt oder als Darlehen an Bürger vergeben. Die Zinseinnahmen waren nach dem „Gesetz über die Gemeindeangehörigkeit“ zu 1/2 an „Aktivbürger“ und zu 1/2 nach der Viehzahl (3 Ziegen = GVE) auszuzahlen...
Die Inflation 1923 und die Währungsreform 1948 vernichteten das Ablösekapitel. Zahlungen sind letztmals 1921 belegt. Nachstehend ein Beispiel vom Jahr 1901.

Aktivbürner 199 Viehzahl: 401 Großvieheinheiten (GVE)
StreuAK Klosterseite: Bürger: 103 Bürgergeld: 7,00 RM Viehgeld: 3,50 RM
Rentkammer: Bürger: 96 Bürgergeld: 5,20 RM, Viehgeld: 2,60 RM
WeideAK: Bürger: 199 Bürgergeld: 9,90 RM Viehgeld: 4,85 RM
Jeder Aktivbürger erhielt also zweimal Bürgergeld und zweimal Geld nach Anzahl der GVE.

Waldschützenhaus auf Mannabach

Am 15. Oktober 1848 brannte das Wohnhaus auf dem Lehmannshof ab. Für den dort mit seiner Familie wohnhaften Waldschützen (Förster) Christian Brenner, der für die ehemaligen Klosterwaldungen auf Dobler Gemarkung zuständig war und früher auch auf dem Dobel wohnte, musste eine neue Bleibe geschaffen werden. Zunächst wollte man das Wohnhaus wieder aufbauen, auch mit einer Wohnung für einen weiteren Waldschützen. Dann entschied man sich für zwei neue Häuser. Eines auf dem Dobel und eines bei der Eyachmühle. Das Haus bei der Eyachmühle gibt es noch.
Für das Waldschützenhaus auf dem Dobel wurde die Mannenbachheide ausgesucht. Das K. Forstamt Neuenbürg schreibt dazu:

"... hat man sich am 19.d.Mts. (Oktober 1849) nach (Dobel begeben und dort in Gemeinschaft mit dem Bezirksbaubeamten aus Calw unter Zuziehung des K.Revierförsters Buhl aus Herrenalb auf der Waldödung Mannabach eine Baustelle zur Wohnung für den K.Waldschützen des Reviers Herrenalb ausgesucht. (Dieselbe liegt an der östlichen Seite es sog. Eichelgartens auf der Manabach welcher mit ‘Fichten, Forchen und Eichen bestockt ist und die zu erbauende Wohnung im Verein mit der rückwärts liegenden Höhe gegen die Westwinde schützen würde, während die rückwärts liegende Höhe allein die Nordwinde abzuhalten vermöchte. (Dieser projektierte Bauplatz ist wohl der geeignetste, welcher sich finden läßt, indem sich vor demselben gegen Süden eine mehrere Morgen große, ebene und ziemlich steinfreie Fläche befindet, die sich zur landwirtschaftlichen Benutzung eignen würde, ihr zur Seite aber in geringer Entfernung in einer Klinge eine nie versiegende Quelle hervorbricht. Dazu käme noch, daß die Lage eine südliche und deshalb warme ist, umd daß der Waldschütz von dem sog. Eichelgarten aus die ganze Manabach und damit sämtliche aus seiner Hut nach Doel führende Wege zu übersehen vermag."

Die Gemeinde Dobel war über diese Baupläne nicht besonders erfreut und hielt den Bauplatz aus verschiedenen Gründen für ungeeignet:
Die Mannabachheide war eine ihrer wichtigsten Weideflächen. Sie forderte eine Ersatzfläche. Man befürchtete auch die Beeinträchtigung des „Heßlenstannenbrunnen“, der für die Trinkwasserversorgung des Oberdorfes wichtig war. Unterhalb des Brunnens lag im „Birkensol“, eine Viehtränke für das Weidevieh. Auch die müsse erhalten bleiben. Das Schneeschaufeln zu diesem vom Dorf weit entfernten Wohnplatz könne ebenfalls nicht übernommen werden.

Das Oberamt konnte diese Einwendungen teils nachvollziehen, führte aber an, dass der Brunnen weiter genutzt werden könne und sogar verbessert werde. Auch die Viehtränke im Birkensol bleibe erhalten. Die Anlegung der Zufahrt sowie Schnee schaufeln werde von der Gemeinde ebenfalls nicht erwartet.
Das Bauvorhaben wurde ausgeschrieben und die Arbeiten im Juni 1850 „veraccordiert“ (vergeben).
Schon im Frühjahr 1851 konnte Waldschütz Brenner mit Frau und Kind im Haus einziehen.

1857 taucht ein Name auf, der namensgebend wurde für den bis in die 1950er Jahre vorhanden Steigbrunnen, früher „Heßlenstannenbronnen“:
Carl Schmauder, Waldschütz aus Haßlach. Mit Frau und 3 Kindern wohnte er bis 1867 im Waldschützenhaus auf Mannabach. Ihr Wasser holten sie im „Schmauders Bronna“ und die „Oberdörfler“ bei Wassernot auch.
Über Sandsteinstufen konnte man in den mit einer Holzdecke geschützten Brunnen hinabsteigen.

Schon 1877 wurde das Waldschützenhaus wieder abgebrochen. Die Königliche Forstverwaltung hatte das „Lehmannsche Haus“, Nr.29 an der Schneckengasse (Ob. Bergstr.) gekauft, um darin 3 Försterwohnungen einzubauen.

http://www.dobel.de//freizeit-tourismus/aktiv/orts-und-waldhistorische-erlebniswanderwege/t12-mannenbachheide-und-waldschuetzenhaus