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Gemeinde Dobel

T23 - „Salmissgrund - Grenzgeschichte“

Salmissgrund/Salmannsgrund  -  Wildbanngrenze, Gemarkungsgrenze, Landkreisgrenze

Zunächst nur ganz flach beim Volzemer Stein beginnend, vertieft sich das vor uns liegende Seitentälchen der Eyach schnell zu einer schattigen Waldschlucht. Vor Jahrhunderten wurde dem Wald im „Grund“ eine kleine Wiesenfläche abgerungen, die in letzter Zeit durch Ziegenbeweidung offen gehalten wird.
Nur bei lang anhaltenden Niederschlägen und bei der Schneeschmelze fließt etwa ab halber Strecke Wasser. Der oberhalb dieses Weges endende „Blockstrom“, der wegen seiner geringen Hangneigung auch eher als „Blockmeer“ bezeichnet werden kann, ist nicht durch ein Fließgewässer entstanden, Geologen nennen dies eine „Periglaziale Erscheinung“, durch Verwitterungsvorgänge in der waldfreien Nach-Eiszeit freigelegte Schichten.
Die Waldarbeiter und Förster haben solche blockübersäten Bereiche schwäbisch „Stoi- oder Stoa-rassel“ genannt. Diese Blockströme und auch Blockmeere waren willkommene Lieferstätten für Bausteine, denn sie hatten sich über Jahrtausende als hartes Material bewiesen.
Die Namensgebung gibt Rätsel auf. Während auf neueren Landkarten „Salmissgrund“ oder „Salmüssgrund“ zu lesen ist, steht in der Urkarte von 1835 und schon in der Wildbannbeschreibung von 1423 „Salmannsgrund“. Als „Salmann“ wurden im Mittelalter und bis in die Neuzeit die Verwalter von herrschaftlichen Gütern bezeichnet. In den mittelalterlichen „Salbüchern“ wurden die Besitzungen oder Lehen verzeichnet. Eine Verbindung mit dem herrschaftlichen Tröstbachhof ist nicht anzunehmen, da dieser wesentlich später entstanden ist.

Neben der unten beschriebenen „Wildbanngrenze“ ist und war der Salmannsgrund auch Gemarkungsgrenze zwischen Dennach und Dobel. Weshalb die Gemarkung von Dennach bis weit vor die Tore Dobels reicht, hängt mit den mittelalterlichen Besitzverhältnissen in diesem Raum zusammen, in dem die Badener, Württemberger, Ebersteiner und auch die Strubenharter aneinander stießen, wie auch der Streit um die Wildbanngrenze und der unten abgebildete Plan zeigt.
Oder hat die ganz in der Nähe vermutete, aber nirgends dokumentierte Ödung „Schwabhausen“ dabei vielleicht eine Rolle gespielt ?

Nebenstehend ein Auszug aus dem Dobler Dorfbüchlein von 1509 :
(es liegt nur eine Abschrift vor, die vielleicht Abschreibfehler - Holtzamer Stein- enthält)
...biß in Heuweg, bis in Hüttwaasen und davon biß in Holtzamer Stein, vom Holtzamer Stein bis vorn in Sametsgrundt, biß in Lauchbeim *, dem Wasserfluß nach biß in die Eyach, von der Eyach hinauf biß in Schaidbronnen... * = Grenzbaum, Grenzzeichen

Die „hohe Jagd“ spielte im Mittelalter für den Adel eine wichtige Rolle. Die Grenzen der Jagdhohheit waren deshalb auch immer Anlass zu Streit. So auch im Bereich von „Strubenhardt“ bis hinüber ins Murgtal. Zahlreiche Verhandlungen und Verhöre von „Tädingsleuten“ (ortskundige Gewährsleute bzw. Schiedsleute) füllen Regale der Archive. Nach jahrelangen Verhandlungen, die sich durch den Tod von Graf Eberhard III (+1417) und dessen Sohn, Graf Eberhard IV (+1419), verzögerten, einigten sich sechs (namentlich bekannte) „Räte“, drei badische und drei württembergische, im Namen des Markgrafen Bernhard I. von Baden und des Grafen Ludwig I. von Württemberg im Wildbannvergleich vom 29.September 1423 auf folgenden Grenzverlauf:

.... und da von dannen zwischen Cunewilr und Rinnach uff den Lauchen nach bis an Selhacher Wise, da dannen den Selhachgrund uff bis uff den Wege der von Dennach get gen Tobel. Und denselben Weg uß biß an den Kiesenrein in den Stieg und von dannen den allernechsten und schlehsten biß in Salmansgrund und da den Grund abe biß in die Yach. Item was Wiltpann ligent under disen vorgeschriben Underziln gen Baden zu und Baden halb da sol unserm Herren dem Marggrafen der Wiltpann werden und gevallen. Was auch wiltpann ligent under disen vorgeschriben underziln der Nuwenburg halb und der Nuwenburg zu, da sol unserm Herren von Wirtemberg der Wiltpann beliben. Und das sol gar redelich underlächt und underzeichent werden. Item von des wildpanns wegen zwischen der Entz und Yach der ist geteilt also daß der Wildpan von Aberlin Smitts Müln an der Yach den Grund uffher biß uff die ebeny und slehts von der ebeny über die Straß, das trouff uß und das trouff slehts uß biß oben an die recht Steinklinge, die in dem Straußgrunde lit. Und von der Steinklingen uff den Berg uff dem Hohsten hin und biß in das Sole das da lit in dem Winkel ginsit dem tieffen Grunde. Und da uß dem Sole slehts über uß biß in den Felsen, der lit in dem Rehenbrand und von dem Felsen slehts über uß biß in den Bennenstein Und uß dem Bennenstein slehts bis an den Schachen, und durch den Schachen der under der blatten lit da über uß biß in den Winkel als das Hart da hinden an der Liechenbach heruf stosset. Und uß dem Winkel slehts überabe biß an die Yach als die alt Segmüly gestanden ist. Item was da ist zu der rechten Hant der Yach halb dazwischent das ist unsers Herren des Marggraven und was under und ob den vorgeschriben Ziln ist Entz und Yach halb das ist unsers Herren von Wirtemberg als die underzile das wisent. Ouch sol und mag yeglicher Herre und sin Erben und die iren wegen in dem Wildpan dermaiß zugeteilt ist, hagen und jagen, one des anderen und siner Erben und menglichs von sin und siner Erben wegen Irrung und Widerrede one geverde.

Im Wildbannvergleich erfahren wir so ganz nebenbei von zwei der ältesten (Säge-)Mühlen der ganzen Gegend. Die „Aberlin Schmitt Müln“ stand an der Eyach, etwa 100m unterhalb vom Salmannsgrund. Fünf Kilometer weiter talaufwärts, an der Einmündung des Lehenbächle in den Brotenaubach, auf Reichentaler Gemarkung, stand die „Alt Segmüly“. Sie war 1423 schon abgängig, war also eine der ältesten Sägemühlen überhaupt. Von beiden Mühlen sind im Gelände keine genauen Standorte mehr erkennbar, und außer dem Wildbannvergleich sind auch keine urkundlichen Erwähnungen bekannt. Die Wildbanngrenze war ursprünglich nur durch Lachen (Grenzzeichen), Wasserläufe, markante Felsen usw. „underlaucht“. 1580 wurde die gesamte Wildbanngrenze „versteint“. Von diesen Grenzsteinen haben sich viele bis in heutige Zeit erhalten und sind als Kleindenkmale dokumentiert und geschützt. Vor der Dokumentierung hat mancher Stein einen zweckfremden Platz in einem Hausgarten erhalten. Der „Bennenstein“ (Großer Wendenstein) trägt als Grenzmarkierung ebenfalls die beiden Wappen und „Vorst“. Der unten abgebildete Stein steht etwa 150 Meter unterhalb dieser Tafel. Er trägt auf der Dobler Seite das badische Wappen, auf der Dennacher das württembergische.

Auf der Tafel dargestellt werden

Original-Texte und Karten zu Besitzverhältnissen und zur Wildbanngrenze,

Bilder von alten Grenzsteinen.

http://www.dobel.de//freizeit-tourismus/aktiv/orts-und-waldhistorische-erlebniswanderwege/t23-salmissgrund-grenzgeschichte