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Gemeinde Dobel

T27 - „Bauernsteig, Viehtrieb, Steinbruch“

Baurensteig

Die Landkarte aus dem 18.Jahrhundert zeigt die Wegeverbindungen von Dobel in die Nachbarorte. Neben dem Weg nach Neusatz gab es nur drei „Communikationswege“:
Den Jäger-Weg nach Herrenalb, den Weg nach Dennach und Schwann, und die „Baurensteig“ zur Eyachmühle und von dort „ins Wildbad“. Die Wege mussten von den Gemarkungsgemeinden unterhalten werden. Erst mit der 1885 fertiggestellten Staatsstraße 111 (L 340) verbesserte sich die Anbindung Dobels.

Die Baurensteig hat eine besondere Geschichte. Auf ihr verkehrten, heute unvorstellbar, sogar Personenkutschen von und nach Wildbad. Sie war die einzige Verbindung dorthin, wenn man nicht den weiten Umweg über Dennach machen wollte. Es war ein ausgefahrener, steiler Hohlweg, 5 bis 6 württ. Fuß breit = 1,5 bis 1,8 Meter.
Noch 1843 überlegte man, die Verbindungsstraße, einen sogenannten „Communikationsweg“, zwischen Wildbad und Baden-Baden über die Eyachmühle zu bauen, verwarf aber dann diesen Plan wegen der Steilheit der Strecke.
1835 nahm die Forstverwaltung den Bau eines neuen Weges zur Eyachmühle in Angriff. Er sollte der Holzabfuhr dienen. Zunächst ließ die Forstverwaltung darauf auch den öffentlichen Verkehr zu, um die Sandsteinvorlage zu festigen, hieß es.
Dann aber sperrte sie ihn, weil die Gemeinde Dobel sich nicht an den Kosten beteiligen wollte, und lagerte Holz darauf.
Es kam zu jahrelangen Streitereien. Die Baurensteige wurde zwischenzeitlich fast unpassierbar und Schöttles Mahlmühle und die Sägemühlen waren von Dobel abgehängt. Hierzu ein Bericht des königlichen Landjäger-Corps (Posten Herrenalb) vom 26. Juli 1840:

„Der Fahrweg vom Dobel in das Eyachtal ist so schlecht und von Wasser zerrissen, daß derselbe fast unmöglich passirt werden kann, sogar große Steine (Felsenstücke) liegen in demselben.
Nicht nur allgemeines Klagen der Bewohner dieser Gegend wird hierüber gehört, sondern fremde Reisende, die diesen Weg wirklicher Zeit passiren, schimpfen laut über die Polizeibehörde. Ich musste letzthin von zwei bedeutenden Herrschaften, die mit Reisewägen jenen Weg passirten und mir auf demselben begegneten, hören, daß es ihnen unbegreiflich vorkomme, Leute vom Polizeipersonale in dieser Gegend auf diesem Wege wandeln zu treffen, ohne die Verbesserung desselben zu veranlassen. Wolle diese aber nicht vorgenommen werden, so solle ein Warnungszeichen angebracht, damit Reisende abgehalten und nicht in die Lage versetzt werden, ihr Leben und ihre Habe auf dem Spiele sitzen zu sehen.
Der Unterzeichner bringt nun dieses Dienstvorschrift gemäß zur Kenntnis seiner Behörde.“
Unterschrift
(nicht entzifferbar)

Der Streit mit der Forstverwaltung zog sich hin und ging bis vors Innenministerium in Stuttgart. Oberamtmann Schöpfer vom Oberamt Neuenbürg unterstützte die Gemeinde, als sie den Weg notgedrungen eigenmächtig öffnete und erhielt dafür vom Ministerium einen scharfen Verweis. Der Dobler Schultheiß bekam eine Strafanzeige.
Schließlich einigte man sich 1843 auf eine Kostenbeteiligung der Gemeinde mit einem Drittel.
Der neue Mühlweg (heutige Gemeindeverbindungsstraße) wurde für den öffentlichen Verkehr geöffnet.

Viehtrieb

Bis 1885 hatten die Dobler Bürger das Recht, ihr Vieh zur Weide in den Wald zu treiben. Dann wurde dieses Weiderecht vertraglich abgelöst. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Gemeinde verschiedene Viehhirten. Es gab sogar im Oberdorf ein gemeindliches Hirtenhaus, das etwa an der Stelle der Gebäude Wildbader Straße Nr.16 und 16/1 stand.
Um auf die Waldweide zu kommen, gab es verschiedene „Triebwege“. Ein heute noch gut erkennbarer Triebweg verlief hier und führte durch den badischen Eschbachwald zum württembergischen Hagelwald, ein weiterer Triebweg, „Hannes Wegle“ (Unterer Kreuzwasen), auf die Mannenbachheide und in den Eichelgarten. Das Vieh blieb zum Teil auch nachts im Wald und wurde sicherheitshalber in „Lägern“ zusammengetrieben. Die Dobler hatten auch Weiderechte im Eschbachwald, wobei es hin und wieder zu Tätlichkeiten mit den Langenalber Viehhirten kam.
Von einem Totschlag berichtet eine alte Gerichtsakte: „Langer Stephan von Langenalb hat den Claus Heymen vom Dobel 1543 o. 1546 bei den drei Tannen in der Eschbach gestochen“. Ursache war möglicherweise jedoch keine Weide-, sondern eine Wilderei-Sache, in der ein Stefan Schmuch aus Langenalb für die Geldstrafe des Claus Heym 1540 gebürgt hatte.
Die links und rechts dieses Weges bis zur Kurve sichtbaren Gräben wurden erst in württembergischer Zeit ausgehoben.
Dazu schreibt der Leiter des Forstamtes Neuenbürg, Oberförster Constantin Freiherr von Moltke:

Die Bauernstaige zieht ganz durch den im Jahr 1807 von der Krone Baaden eingetauschten Eschbachwald.., in dem sie das Waiderecht wie in den urprünglichen disseitigen Staatswaldungen innerhalb der Ortsmarkung besizt. ...Die Staige ist im Hangbereich ein tiefer Hohlweg. Auf der Ebene teilte sie sich in mehrere Wege, die sich vor dem Forsthaus wieder vereinigen. Diese entstan- den in der Länge der Zeit dadurch, daß auf der holzlosen Strecke eben jeder da hinausfuhr, wo er am besten durchzukommen dachte. Als aber im Jahr 1838 die holzlose Fläche des Eschbach und somit auch diese Fläche in Cultur versetzt wurde, so hat man den bequemsten Weg ausgemittelt und beste- hen lassen und diesem als Fahrweg und Viehtrieb eine Breite von 60 Fuß (ca.20 Meter) bis zur Ein- mündung in die Staige gegeben. Damit dieser bequeme Fahrweg nicht überschritten werden solle und die Culturen geschützt bleiben, ist derselbe mit Gräben beschränkt worden, und diese Gräben sind es nun, welche das Oberamt und der Gemeinderath von Dobel beanstanden und vorgeben, es seye der Weg so abgegraben, daß die alte Baurenstaige nicht mehr passiert werden könne.

Diese Gräben ziehen sich noch gut sichtbar bis zur Wegbiegung.

Aber nicht nur die Waldkulturflächen litten unter dem Viehtritt. Auch die Felder und der Garten der Eschbachförster wurden hin und wieder von den Rindviechern heimgesucht.
In den Akten hat sich eine Klage des Försters Rösler aus dem Jahre 1847 erhalten:

     Gemeinderathsprotokoll, verhandelt am 23. Juli 1847
Schon mehrere mal hat sich Forstwarth Rösler von hier bei dem Schuldheißenamt darüber beschwert, daß ihm einzeln laufendes Weide-Vieh auf seinem Felde zu Schaden laufe.
Ein gleicher Fall trat ein am 12.d.M., weshalb Rösler abermals anzeigte, daß er soeben, mörgens 1/2 10 Uhr 5 Stücke Vieh aus seinem Haberfeld getrieben habe. Der hiedurch angerichtete Schaden sei zu bedeutend, als daß er sich stillschweigend beruhigen könnte. Er bitte deshalb um gerichtlichen Augenschein, der ihm den erlittenen Schaden bemesse, und Verurteilung der Schuldigen zum Schadens-Ersatz. So viel er wiße, gehöre das zu Schaden gelaufene Vieh dem Philipp Reiß und Johann König, Schneider.
Dem Ansuchen des Rösler wurde entsprochen und sofort die beiden Gemeinderathsmitglieder Jakob Schaible und Christian Pfeiffer zu Ort und Stelle abgeschickt...diese haben zu Protokoll gegeben:

Wir fanden das Rösler`sche Haberfeld von dem Vieh stark beschädigt, ein nicht unbeträchtlicher Theil dieses Feldes war ruiniert, der Haber theils zu Boden getreten, theils abgefressen.
Ebenso war eine Anblühung von Erbsen von dem Vieh derart abgefressen, daß dieselben sich nicht mehr erholen können.
Schließlich müssen wir bemerken, daß das Rösler´sche Feld nicht eingezäunt ist, was umso mehr getadelt werden muß, als daselbe wegen seiner Angrenzung an den Wald vor anderen Feldern dem Vieh- und Wildschaden ausgesetzt ist. Gerade dieser Umstand wegen glauben wir, daß der Gemeindehirte, dem das zu Schaden gelaufene Vieh beigegeben war, diesfalls nicht getadelt werden kann, da es der großen Hitze wegen nicht mehr zu verhindern ist, daß ihm etliche Stücke entlaufen.

Es wurde beschlossen:

1. Soweit die Felder an den Wald angrenzen gibt es keinen Schadensersatz wegen fehlender Einzäunung.

2. Hirte Georg Weiß, über den wiederholte Klagen wegen saumseliger Ausübung seiner ihm anvertrauten Hut erhoben wurden, erhält eine 24-stündige Gefängnisstrafe.

Steinbruch

In dem auf der geologischen Karte eingezeichneten Steinbruch wurden die Steintröge für die Dobler Brunnen gewonnen. Er liegt in der Formation des Smc2 (Sm = Mittlerer Buntsandstein, c2 = Hauptkonglomerat). Nach neuer geologischer Einteilung wird diese oft verkieselte Schicht zur „Geröllsandstein-Subformation“ (sVg) gerechnet.
Der Steinbruch liegt auf ebener Fläche und hat große zusammenhängende Schichten, was für die Trogherstellung notwendig ist. Diese Formation des Sandsteins ist nicht ganz so hart wie die laut geologischer Karte zur „Kristallsandstein-Subformation“ (sVK) gehörenden hellen, glitzernden Volzemer Steine, die für die Trogherstellung wegen ihrer größeren Härte weniger, aber für Mahlsteine gut geeignet waren (Champagnersteine).

Der Transport der tonneschweren Werkstücke war auf dem relativ ebenen Weg erleichtert.
Ob der auf der Laderampe stehende Trog dabei zerbrochen ist?

Bild unten: Der Steinhauerbetrieb des Johann Nehr, der 1892 die noch fehlenden 4 Brunnentröge hergestellt hat.
Auf dem Bild von 1892 allerdings beim Abtransport von Bausteinen von anderer Stelle, vielleicht aus dem Mannenbachtal, wo auch die Steinhauer tätig waren.
In der Mitte Johann Nehr mit Auftragsbuch, dahinter stehend im Wagen sein Sohn.
Mit dabei war eine Feldschmiede mit Ambos und Schleifmaschine, um die Werkzeuge funktionsfähig zu halten.

Außerdem enthält die Tafel

Landkarte aus dem 18. Jahrhundert mit dem Bereich Baurensteig,

eine Karte zum Thema „Viehtrieb“ und

eine geologische Karte mit dem Steinbruch im Smc2.

http://www.dobel.de//freizeit-tourismus/aktiv/orts-und-waldhistorische-erlebniswanderwege/t27-bauernsteig-viehtrieb-steinbruch