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Gemeinde Dobel

Verschärfte Corona-Regelungen im Landkreis Calw

Artikel vom 24.11.2021

Die Corona-Lage im Landkreis Calw spitzt sich weiter dramatisch zu. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 575,1 (Stand 23.11.) und vollen Intensivstationen hat das Land deshalb nun weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie ergriffen.

Am 23.11.2021 wurde landesweit die Alarmstufe II ausgerufen. Diese gilt ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von 450 Corona-Patienten oder ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6. Für das Eintreten der geltenden Stufe ist erforderlich, dass eine für eine Stufe maßgebliche Zahl an zwei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht oder überschritten wurde. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung. Somit ist die Alarmstufe II heute, am 24.11.2021, landesweit in Kraft getreten.

Folgende Regelungen kommen in der Alarmstufe II neu hinzu:

  • In Alarmstufe II gilt 2G plus künftig bei Veranstaltungen, auf Weihnachtsmärkten, bei Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, in Prostitutionsstätten sowie Diskotheken und Clubs. Das heißt, der Zugang ist nur für Geimpfte oder Genesene gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können. Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt.
  • Für Friseurdienstleistungen gilt in beiden Alarmstufen eine 3G-Pflicht mit PCR-Tests.
  • Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte werden ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt.
  • In Hotels gilt für touristische Übernachtungen bereits ab der Alarmstufe 2G. Davon ausgenommen sind dienstliche Übernachtungen oder besondere Härtefälle wie beispielsweise ein dringend notwendiger Arztbesuch. In diesen Ausnahmefällen muss ein negativer Schnell- oder PCR-Test vorgelegt werden.
  • In Bus und Bahn sowie im Flugzeug gilt auf Grund bundesrechtlicher Vorgaben generell 3G.
  • Veranstalter müssen Test-, Impf- und Genesenennachweise grundsätzlich mit digitalen Anwendungen (z. B. der CovPassCheck-App) kontrollieren und den Namen anhand von Ausweisdokumenten überprüfen. Damit ist der Zutritt allein mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich, es muss der QR-Code per App oder in Papierform mitgeführt werden.
  • Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler gelten nicht in Diskotheken – auch sie müssen 2G-Nachweise vorlegen, in der Alarmstufe II gilt 2G plus.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler können nicht mehr den Schülerausweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Für sie gelten die gewöhnlichen 2G- bzw. 3G-Zutrittsregelungen.
  • Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren können noch voraussichtlich bis kurz nach dem Weihnachtsfest Zutritt mit dem Schülerausweis erhalten.


Aufgrund der kritischen Lage führt die Landesregierung wieder Ausgangsbeschränkungen und weitere Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen ein, in denen während der geltenden Alarmstufe II die 7-Tage-Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen über 500 liegt. Ab Donnerstag, den 25. November 2021 treten im Landkreis Calw deshalb verschärfte Regelungen in Kraft.

Auf dem Gebiet des Landkreises Calw gilt somit ab dem 25.11. eine Ausgangbeschränkung für nicht-immunisierte Personen. Nicht-immunisierten Personen ist dann das Verlassen der Wohnung oder der sonstigen Unterkunft zwischen 21 und 5 Uhr nur aus triftigen Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind Beispielsweise: Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern und Spazierengehen / körperliche Bewegung allein im Freien, Religionsausübung, medizinische Versorgung oder unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren. Zudem gilt im Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, 2G (geimpft oder genesen).

Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg reagiert mit der Sonderregelung auf Landkreise mit vergleichsweise hohen Inzidenzen. Landrat Helmut Riegger betont: „Dieser weitere drastische Schritt des Landes macht deutlich, in welcher Lage wir uns befinden. Nehmen Sie das bitte sehr ernst, befolgen Sie die Regelungen und achten Sie auf sich und andere. Ich rufe Sie außerdem erneut dazu auf, sich impfen zu lassen. Nur so kann sich die Lage auf unseren Intensivstationen wieder entspannen.“

Alle Informationen finden Sie unter www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung oder unter www.kreis-calw.de/corona-status.

Einen Überblick über die aktuellen Regelungen finden Sie HIER (PDF-Datei).

http://www.dobel.de//leben-wohnen/aktuelles/aktuelles-aus-der-gemeinde