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Gemeinde Dobel

Aktuelle Bodenrichtwertkarte

Die aktuelle Bodenrichtwertkarte gültig ab dem 1.01.2023 finden Sie HIER (PDF-Datei)

NEWS - Aktuelle Neuigkeiten

Gutachterausschuss beschließt rückwirkende Korrektur der für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Wie können Grundstückseigentümer erkennen, ob sie von der Korrektur betroffen sind? Eine ausführliche Anleitung.
Der Zusammenschluss der Gutachterausschüsse Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Calw, Dobel, Enzklösterle, Gechingen, Höfen an der Enz, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Ostelsheim, Schömberg, Simmozheim und Unterreichenbach zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Calw hat die Geschäftsstelle vor große Herausforderungen bei der Erstellung der Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 gestellt. Die Bodenrichtwertkarten der einzelnen Gutachterausschüsse waren sehr unterschiedlich gestaltet, teilweise waren Bodenrichtwertkarten noch nicht vorhanden.
Durch die Fristsetzung, dass die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 spätestens bis zum 30.06.2022 zu veröffentlichen waren, konnten diese Karten nicht ausreichend detailliert unter Einbeziehung der bauplanungsrechtlichen Bestimmungen erarbeitet bzw. überarbeitet werden. Wichtige Bodenrichtwertzonen, die einen korrekten Bodenrichtwert in Bezug auf die tatsächliche Nutzung ausgewiesen hätten, fehlen. Dies führt bei der Anwendung des Landesgrundsteuergesetzes vielfach zu nicht korrekten Grundsteuerwerten, die nichts mit dem tatsächlichen Bodenwert des Grundstücks gemein haben.
Vor diesem Hintergrund stellte der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Calw in seiner Sitzung am 13.06.2023 fest, dass die Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 vielfach fehlerbehaftet sind und deshalb rückwirkend geändert werden müssen, um eine gerechte Ermittlung der Grundsteuer zu gewährleisten. Er hat daher eine rückwirkende Korrektur der Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.
Voraussichtlich ab dem 1. August 2023 können nach Informationen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe diese überarbeiteten Karten in das Grundsteuer-B-Portal von BORIS-BW, dem Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg, eingestellt werden. Dieses ist unter der Adresse www.gutachterausschuesse-bw.de erreichbar.

Die ausführliche Pressemitteilung mit Anleitung ist HIER (PDF-Datei) einzusehen.

http://www.dobel.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte