Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Unrichtige Messungen oder unterfüllte Fertigpackungen - Beschwerde einreichen
Zweifeln Sie an der Richtigkeit von Messungen oder haben Sie sogar einen Betrugsverdacht?
Das Eichamt geht jeder begründeten Verbraucherbeschwerde nach. Das gilt nicht für anonyme Beschwerden.
Die Eichämter führen auch unangekündigte Fertigpackungskontrollen bei Herstellern, Importeuren und im Handel durch. Dabei werden die Fertigpackungen auf die Anforderungen der Fertigpackungsverordnung hin überprüft. Diese umfassen unter anderem die Ermittlung der durchschnittlichen Füllmenge (Mittelwertforderung) und der zulässigen Abweichungen der Einzelpackungen.
Bei Verstößen gegen die Fertigpackungsverordnung können die Eichämter Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.
Voraussetzungen
Sie zweifeln
- an der Richtigkeit von Messungen,
- an der Richtigkeit des Messgerätes oder
- am Inhalt von Fertigpackungen im Handel.
Verfahrensablauf
Sie können ihre Beschwerde, Zweifel oder Verdachtsmomente formlos einreichen, d.h. schriftlich, mündlich oder elektronisch. Auf Wunsch können Sie eine Rückmeldung zu ihrer Beschwerde erhalten.
Bei Messgeräten im Versorgungsbereich müssen Sie die sogenannte Befundprüfung bei einem Eichamt oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragen. Ein Formular stellt die EBBW-Direktion in Stuttgart oder die jeweilige Prüfstelle zur Verfügung.
Für die Befundprüfung können Ihnen möglicherweise Kosten entstehen. Über das Ergebnis der Prüfung werden Sie informiert.
Fristen
Bei Verdacht auf Manipulationen oder Betrug: schnellstmögliche Nachricht an das zuständige Eichamt
Unterlagen
Bei Beschwerden über Fertigpackungen sollten Sie dem Eichamt folgende Informationen liefern:
- Wo haben Sie die Packung erworben?
- Hersteller der Fertigpackung
- Produktname der Fertigpackung
- Nennfüllmengenangabe auf der Fertigpackung
- Mindesthaltbarkeitsdatum und / oder Chargennummer
- Evtl. ein Foto der Fertigpackung auf der die vorgenannten Angabe ersichtlich sind
Kosten
keine
Hinweis: In Streitfällen zwischen zwei Parteien kann ein Gutachter das Messgerät prüfen (Befundprüfung). Dafür entstehen Gebühren nach der Mess- und Eichgebührenverordnung.
Im Einzelfall können noch Ausbau- und Transportkosten hinzukommen. Davon können besonders Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme betroffen sein.
Die Gebühren und eventuell die Ausbau- und Transportkosten hat normalerweise die Person zu tragen, die die Befundprüfung veranlasst hat. Stellt sich dabei heraus, dass das Messgerät fehlerhaft ist, muss der Messgerätebesitzer oder die Messgerätebesitzerin die Kosten tragen.
Sonstiges
Als Fertigpackung werden Produkte bezeichnet, wie z.B. Lebensmittel, Waschmittel, Schrauben vom Hersteller, die in der Fabrik in Abwesenheit des Kunden verpackt werden.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Betrugsverdacht bei Messgeräten und unterfüllten Fertigpackungen:
- das Eichamt, in dessen Bezirk
- die Zweifel an der Messrichtigkeit von Messgeräten bestehen oder
- der Betrugsverdacht angenommen wird beziehungsweise
- das Messgerät aufgestellt ist oder
- die unterfüllten Fertigpackungen gefunden werden.
Betrugsverdacht bei Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme:
- das Regierungspräsidium Tübingen,
- jede für den betreffenden Bereich staatlich anerkannte Prüfstelle.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
21.06.2023; Regierungspräsidium Tübingen



