Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.
Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Voraussetzungen
Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie
- noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
- Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie
- aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder
- Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und
- innerhalb von drei Jahren wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.
Wahlgebiet ist
- bei den Gemeindewahlen (Wahl zum Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bürgermeister): die Stadt beziehungsweise Gemeinde,
- bei den Kreistagwahlen: der ganze Landkreis
- bei der Regionalwahl: das gesamte Gebiet des Verbands Region Stuttgart (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis)
Verfahrensablauf
Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Fristen
Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Unterlagen
Nachweis, der Folgendes bestätigt:
- Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder der Verlegung Ihres Hauptwohnsitzes aus dem Wahlgebiet sowie
- Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt
Hinweis: Eine solche Bestätigung erteilt Ihnen kostenfrei die Gemeinde, aus der Sie weggezogen sind oder von der aus Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt hatten.
Sind Sie in die gleiche Gemeinde zurückgekehrt, benötigen Sie in der Regel keine Bestätigung.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Sonstiges
Erfüllen Sie die Voraussetzungen als Rückkehrer oder Rückkehrerin, ziehen aber erst nach Ablauf der Antragsfrist (21 Tage vor der Wahl) in das Wahlgebiet zurück, können Sie bei der Gemeinde einen Wahlschein beantragen.
Rechtsgrundlage
- § 3 Absatz 2 und 3 Führung des Wählerverzeichnisses
Zuständigkeit
die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben
Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
30.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg



