Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.
Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Wahlberechtigte, die in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu.
Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl (= zweiter Wahlgang). Diese wird nötig, wenn im ersten Wahlgang keiner der Bewerber oder Bewerberinnen die erforderliche Mehrheit erhält.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde schnellstmöglich vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Ist das nicht der Fall, können Sie die Eintragung im Wege einer Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
Voraussetzungen
- Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
- Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl aus.
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.
Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.
Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:
- Vorname und Name
- Geburtsdatum
- genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
- Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"
Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Fristen
Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.
Unterlagen
Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.
Sonstiges
Rückkehrer und Rückkehrerinnen trägt die Gemeinde nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein.
In diesen Fällen muss die Eintragung in das Wählerverzeichnis immer beantragt werden.
Dafür gelten andere Regelungen als oben dargestellt. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen".
Rechtsgrundlage
- § 6 Wählerverzeichnis
- § 5 Einsicht in das Wählerverzeichnis
- § 6 Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
- § 7 Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Zuständigkeit
die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Vertiefende Informationen
Wahlberechtigung für die Bürgermeisterwahl
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
12.08.2025 Innenministerium Baden-Württemberg



