Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Visum für Reisen ins Ausland beantragen
Ob Sie für Ihr Reiseland ein Visum benötigen, hängt vom Recht des Einreisestaates ab.
Über die in den einzelnen Ländern geltenden Einreisebestimmungen informiert Sie das Auswärtige Amt.
Hinweis: Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten benötigen bei Reisen innerhalb der Europäischen Union kein Visum.
Voraussetzungen
Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie üblicherweise Folgendes nachweisen:
- Zweck der Reise
- Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes
- Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland
Hinweis: Die genauen Voraussetzungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Rechtsverbindliche Auskünfte kann Ihnen daher nur die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes geben.
Verfahrensablauf
Die Beantragung und die Übergabe von Dokumenten können Sie je nach Reiseland
- persönlich,
- auf dem Postweg oder
- in einigen Ländern auch über das Internet erledigen.
Der genaue Verfahrensablauf hängt von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Erkundigen Sie sich daher bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, wie Sie das Visum beantragen können.
Achtung: Besondere Antragsvoraussetzungen in manchen Ländern können einen erhöhten Aufwand für Sie bedeuten. Beispielsweise fordern manche Staaten die persönliche Anwesenheit der Antragstellerin oder des Antragstellers. Einige Staaten verlangen zum Beispiel Fotos in einem bestimmten Format, welches in Deutschland unüblich und deshalb schwieriger zu erhalten ist.
Fristen
von Land zu Land unterschiedlich
Erkundigen Sie sich so früh wie möglich bei der Auslandsvertretung Ihres Reiselandes, bis wann Sie das Visum beantragen sollten (abhängig von der Bearbeitungszeit).
Unterlagen
in den meisten Fällen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (möglicherweise in mehreren Ausfertigungen)
- ein oder mehrere aktuelle Passfotos
Beachten Sie mögliche Formatvorgaben. - Reisepass
Dieser muss in den meisten Fällen noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein. - Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen
- Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei der Auslandsvertretung des betreffenden Landes, welche Unterlagen und Anträge Sie genau einreichen müssen und wo Sie Antragsformulare erhalten können.
Kosten
Über die Höhe der Bearbeitungsgebühren entscheidet der Einreisestaat. Informationen zur Höhe der Gebühren finden Sie regelmäßig auf der Homepage der jeweils zuständigen Auslandsvertretung.
Bearbeitungsdauer
von Land zu Land unterschiedlich
Achtung: Wenn ein persönlicher Termin in der Auslandsvertretung nötig ist, kann dies eine Wartezeit von einigen Wochen bedeuten.
Tipp: Einige Länder bieten gegen Gebühr eine bevorzugte Antragsbearbeitung an, welche die Bearbeitung verkürzt.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Die Auslandsvertretung des betreffenden Landes in Deutschland
Hinweis: Für Visaangelegenheiten sind innerhalb der Auslandsvertretungen die Konsularabteilungen zuständig. Viele Staaten unterhalten Konsulate und Generalkonsulate auch in Baden-Württemberg.
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg



