Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Versorgungswerk der Psychotherapeuten - Mitgliedschaft anmelden
Das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV) ist auch für Baden-Württemberg zuständig.
Sind Sie Pflichtmitglied in der für Sie zuständigen Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg geworden, sind Sie zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk verpflichtet.
Als Mitglieder erhalten Sie und Ihre Hinterbliebenen folgende Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- beziehungsweise Waisenrente)
- Kapitalabfindung für hinterbliebene Ehefrauen und Ehemänner
- Erstattung von Beiträgen, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft vor Gewährung der Altersrente beenden
- Überleitung von Beiträgen auf einen anderen Versorgungsträger
Hinweis: Darüber hinaus können Sie auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten notwendiger, besonders aufwendiger medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, um Ihre Berufsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Als Mitglied des Versorgungswerks müssen Sie monatliche Regelpflichtbeiträge leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen, zum Beispiel wenn Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Voraussetzungen
Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
- Mitglied in der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg werden und
- jünger als 63 Jahre sind.
Wenn Sie berufsunfähig sind, ist eine Mitgliedschaft im PTV ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Mitgliedschaft schriftlich oder online anmelden.
Das Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht zum Download bereit. Senden Sie es ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Auf der Internetseite der zuständigen Stelle können Sie die Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft online eintragen. Für den Login erhalten Sie per E-Mail einen Zugangscode.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die zuständige Stelle Ihre Mitgliedsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt angeben.
Fristen
für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie aus dem Anmeldebogen, der dazugehörigen Ausfüllhilfe beziehungsweise während des Onlineverfahrens
Hinweis: Es reicht, alle Unterlagen als Kopie beizulegen.
Kosten
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: monatlicher Regelpflichtbeitrag (fünf Zehntel des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung).
Unter besonderen Voraussetzungen kann das Versorgungswerk einen ermäßigten Beitrag festsetzen.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
- Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
- Satzung des Versorgungswerks der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
Zuständigkeit
das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen (PTV)
Vertiefende Informationen
- Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
16.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



