Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Versetzung als Lehrer online beantragen (VOBW)
Als unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkraft können Sie aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind:
- Versetzung innerhalb Baden-Württembergs im Rahmen des regulären Versetzungsverfahrens
- Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens
- Versetzung in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens der Kultusministerkonferenz (KMK).
Hinweis: Während der Probezeit sind Versetzungen nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Es besteht in der Regel kein Anspruch auf Versetzung.
Voraussetzungen
Kriterien im landesinternen Versetzungsverfahren :
- fristgerechte Antragstellung
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
- Freigabeentscheidung der zuständigen Schulbehörde
- Ersatzmöglichkeit an der bisherigen Schule
- Aufnahmemöglichkeit im gewünschten Bereich.
Hinweis: Gibt es mehr Anträge als Versetzungsmöglichkeiten, haben Anträge aus familiären und sozialen Gründen Vorrang.
Kriterien im Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen:
- Das Regierungspräsidium muss eine Freigabeentscheidung treffen. Nur dann kann die ausschreibende Schule den Antrag in das Auswahlverfahren einbeziehen.
Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der jeweiligen Stellenausschreibung.
Kriterien im Lehreraustauschverfahren:
- Soziale Gründe
Das Lehreraustauschverfahren dient in erster Linie der Familienzusammenführung. - Teilnehmende Lehrkräfte müssen
- hauptamtlich unbefristet im staatlichen Schuldienst eines Landes im Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis tätig sein oder
- vom staatlichen Schuldienst an eine Privatschule beurlaubt sein.
- Dienstbereitschaft zum Zeitpunkt der Versetzung
Beurlaubte Lehrkräfte können nur teilnehmen, wenn sie direkt im Anschluss an die Versetzung tatsächlich den Dienst antreten. - Freigabeentscheidung der zuständigen Dienstbehörde.
Möglich ist auch der Austausch von Lehrkräften mit verschiedenen Fächern. Persönliche Tauschpartner oder Tauschpartnerinnen führen nicht zu einer bevorzugten Versetzung.
Können wegen fehlender Tauschpartnerinnen oder Tauschpartner nicht alle Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, erfolgt die Auswahl nach:
- Eignung
- sozialer Situation (vorrangiger Tausch bei Familienzusammenführung verheirateter Partner mit minderjährigen Kindern)
- Bedarf (fächerspezifisch, regional)
- Wartezeit.
Verfahrensablauf
Alle Versetzungsverfahren werden online beantragt.
Hinweis: Beim Versetzungsverfahren auf schulbezogene Stellenausschreibungen bewerben Sie sich auf Stellen der Stellenausschreibungsverfahren. Diese müssen Sie in Ihre persönliche Merkliste übernehmen.
Am Ende der Dateneingabe vergeben Sie ein Passwort. Ist der Datentransfer erfolgreich, erhalten Sie eine Antragsnummer.
Der Belegausdruck der Online-Antragstellung ist unterschrieben bei der Schulleitung der jeweiligen Stammschule abzugeben. Danach beginnt die Schulleitung mit der Bearbeitung des Antrags innerhalb der Schulverwaltung.
Fristen
- Antrag auf Versetzung im landesinternen Versetzungsverfahren:
Ihr Antrag muss bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien bei der Schule vorliegen. - Antrag auf Versetzung im Rahmen des schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahrens:
- Die Ausschreibungszeiträume finden Sie hier.
- Nur in Ausnahmefällen sind Bewerbungen im Rahmen des Nachrückverfahrens im Juli oder eine Besetzung zum Februar eines Jahres möglich. Wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an das zuständige Regierungspräsidium
- Antrag auf Versetzung im Lehreraustauschverfahren:
- Für eine Versetzung zum Sommer muss Ihr Antrag bis zum ersten Unterrichtstag nach den Weihnachtsferien vorliegen.
- Für eine Versetzung zum 1. Februar muss Ihr Antrag bis zum 1. August des Vorjahres vorliegen.
Nicht alle Länder beteiligen sich am Halbjahresverfahren.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen müssen in den jeweiligen Antrag hochgeladen werden.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Zuständigkeit
Das Kultusministerium Baden-Württemberg
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
23.04.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg



