Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Mit dem Teilprogramm BEG EM können beispielsweise ein Heizungstausch, der Tausch der Fenster oder eine Dachsanierung gefördert werden.
Details entnehmen Sie bitte der unten unter "vertiefende Informationen" verlinkten Tabelle.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn Haushaltsmittel verfügbar sind.
Voraussetzungen
Bei der Auswahl einer Anlage sollten Sie sich unbedingt vorher informieren, ob sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Nutzen sie hierzu die unten verlinkten Informationen und lassen Sie sich bei Bedarf vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Ihrer regionalen Energieagentur vor Ort, oder der Klimachutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA BW) beraten.
Verfahrensablauf
Für den Antrag müssen Sie das vorgeschriebene, jeweils aktuelle Antragsformular verwenden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA. Sie stehen Ihnen auch zum Download unter "Formulare Onlinedienste" zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.
Kosten
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Bearbeitungsdauer
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Bezugsort
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf den Seiten des BAFA
Sonstiges
Die entsprechenden Informationen finden Sie auf den Seiten des BAFA
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vertiefende Informationen
- BAFA - Förderprogramm im Überblick
- BAFA- Förderübersicht: Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen
- Die Klimaschutz- und Energieagentur des Landes BW bietet Ihnen eine umfassende Förderberatung: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
07.01.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg



