Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
Frauen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld.
Mutterschutzfristen sind
- sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt,
- bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zu zwölf Wochen nach der Geburt.
Hinweis:
- Wird bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen der Zeitraum von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Tag der Entbindung verkürzt, so verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum, der vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnte.
- Sie können eine Verlängerung der Schutzfrist auf bis zu zwölf Wochen nach der Entbindung beantragen, wenn ein Arzt oder eine Ärztin vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung feststellt.
Höhe des Mutterschaftsgeldes
Sind Sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis und gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Die Krankenversicherung zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt Ihr Nettoarbeitsentgelt 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber den darüber hinausgehenden Betrag.
Alle anderen gesetzlich krankenversicherten Frauen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Voraussetzungen
Mutterschaftsgeld können Sie erhalten, wenn
- Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder pflichtversichert sind und einen Anspruch auf Krankengeld haben oder
- Sie sich zu Beginn der Mutterschutzfrist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis (auch geringfügige Beschäftigung) befinden oder
- Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft rechtmäßig aufgelöst hat.
Verfahrensablauf
Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse schriftlich beantragen. Dafür müssen Sie die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag" einreichen. Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Hebamme oder Ihrem Entbindungspfleger.
Sie erhalten nach der Prüfung von Ihrer Krankenkasse Bescheid.
Hinweis: Das ärztliche Zeugnis über die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung können Sie als Bescheinigung für die Mutterschaftsgeldzahlung verwenden.
Fristen
Spätestens sieben Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
Unterlagen
- Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstag
- Verdienstbescheinigung
- nach der Entbindung: Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe
Diese erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.
Sonstiges
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Die gesetzlichen Krankenkassen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 01.01.2018 freigegeben.



