Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Krankenversicherung für Freiberufler beantragen
Als Selbständige oder Selbständiger sind Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben drei Möglichkeiten:
- Sie können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.
- Sie können sich privat versichern.
- Sie können beides kombinieren und zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen.
Ausnahmen bestehen für
- Landwirtinnen und Landwirte: Sie sind in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau versichert.
- selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten: Sie sind in der Künstlersozialversicherung versichert.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Einkommen, dem Beitragssatz und dem gewünschten Anspruch auf Krankengeld.
Private Krankenversicherungen berechnen die Beiträge nach dem persönlichen Versicherungsrisiko, zum Beispiel nach Alter oder Vorerkrankungen und nicht nach dem Einkommen.
Voraussetzungen
- Für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Sie waren in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, bevor Sie die selbständige Tätigkeit aufgenommen haben.
- Unmittelbar vorher hat eine Familienversicherung oder eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von mindestens zwölf Monaten bestanden oder
in den letzten fünf Jahren ist eine Vorversicherungszeit von mindestens 24 Monaten nachgewiesen. - Sie beantragen die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung.
- Für die private Krankenversicherung: Erkundigen Sie sich beim Versicherungsunternehmen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern möchten, lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten. Dort erhalten Sie die Antragsformulare. Viele Krankenkassen bieten diese auch im Internet an.
Um Mitglied in der privaten Krankenversicherung zu werden, können Sie sich von der Krankenversicherung Ihrer Wahl ein Angebot erstellen lassen.
Fristen
- Gesetzliche Krankenversicherung: innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der vorherigen Versicherung. Die freiwillige Mitgliedschaft beginnt im unmittelbaren Anschluss. Ein späterer Beitritt ist nicht möglich.
- Private Versicherung: Erkundigen Sie sich beim Versicherungsunternehmen.
Unterlagen
- Bei einem Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft: letzter Einkommensteuerbescheid oder bei Neugründung ein anderweitiger Nachweis der Einnahmen.
- Bei der Wahl eines privaten Versicherungsträgers: je nach Versicherungsträger
Kosten
Die Rechtsberatung durch einen Fachanwalt oder Steuerberater kann zusätzliche Kosten verursachen.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V):
- § 5 Versicherungspflicht
- § 9 Freiwillige Versicherung
- § 240 Beitragsbemessung für freiwillige Mitglieder
Zuständigkeit
- Für eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren
- Für eine Versicherung in der privaten Krankenversicherung: jedes Unternehmen, das eine private Krankenversicherung anbietet
Vertiefende Informationen
- Informationen zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau finden Sie hier: https://www.svlfg.de/krankenkasse
- Informationen zur Künstlersozialversicherung finden Sie hier: https://www.kuenstlersozialkasse.de/kuenstler-und-publizisten/leistungen
- Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. bietet Informationen über das Angebot der privaten Krankenversicherung.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
24.10.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



