Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien derzeit bis zu 119-mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt zahlreiche staatliche Attraktionen wie Schlösser, Gärten oder Museen und bis zu 69-mal private Attraktionen in ganz Baden-Württemberg besuchen.
Auf der Gutscheinkarte gibt es besonders bezeichnete Gutscheine, die zum einmaligen kostenlosen oder ermäßigten Besuch dieser Einrichtung genutzt werden können.
Dies sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Insel Mainau
Voraussetzungen
Einen Landesfamilienpass können Sie beantragen, wenn Sie
- mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein) mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- alleinerziehend sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Grundsicherungs-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind, oder
- Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind mit Erstwohnsitz gemeldet sind.
Hinweis: Der Erstwohnsitz ist entscheidend.
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern oder online beantragen.
Fristen
Keine
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (zum Beispiel auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Bürgergeld- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
freiwillige Leistung
Zuständigkeit
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
18.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg



