Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Schutzimpfungen
Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) veröffentlicht einmal im Jahr ihre Empfehlungen zu Schutzimpfungen und Maßnahmen zur Vorbeugung übertragbarer Krankheiten. Bei Bedarf werden Aktualisierungen der Empfehlungen auch während des Jahres veröffentlicht.
Nach einer Grundimmunisierung im Säuglings- oder Kleinkindalter müssen nach den Empfehlungen der STIKO bei einzelnen Impfungen regelmäßig Auffrischimpfungen erfolgen, damit der notwendige Impfschutz erhalten bleibt.
Voraussetzungen
- Prüfung der individuellen Notwendigkeit jeder Impfung
- geeigneter Gesundheitszustand der zu impfenden Person
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder gegebenenfalls eine andere impfende Stelle, beispielsweise eine Apotheke. Dort wird über die Impfung aufgeklärt und geimpft.
Impfungen in bestimmten Lebensabschnitten:
- Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche: Die Impfungen, die für Säuglinge, Kinder und Jugendliche von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, finden Sie in deren einmal jährlich erscheinenden Empfehlungen. Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder und Jugendliche ist Teil dieser Empfehlungen und gibt einen schnellen Überblick über die jeweils empfohlenen Impfungen.
- Impfungen für Berufstätige: Über Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos, zum Beispiel nach Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz / Biostoffverordnung / Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und / oder zum Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit informiert der Betriebsarzt.
- Impfungen in der Schwangerschaft: Für Totimpfstoffe, wie zum Beispiel Influenza, Tetanus, Diphterie, Pertussis, Hepatitis A und B, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Ausdrücklich angeraten wird Schwangeren eine Impfung gegen Influenza und Keuchhusten. Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht durchzuführen.
Durchgeführte Impfungen werden in einen gelben Impfpass eingetragen. Den Impfpass erhalten Sie von Ihrem Hausarzt.
Haben Sie Ihren Impfpass verloren, erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt einen neuen. Frühere Impfungen darf darin nur der Arzt eintragen, der Sie damals geimpft hat.
Hinweis: Auch in Ihrer Patientenakte werden Impfungen dokumentiert. Patientenakten werden mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
Nachtragungen in Ihren Impfpass, also die Übertragung von Informationen, beispielsweise aus einem alten Impfpass oder aus einer Impfbescheinigung, die ersatzweise ausgestellt wurde, darf jeder Arzt oder Apotheker sowie das Gesundheitsamt vornehmen.
Fristen
Zu welchem Zeitpunkt die Durchführung einer Impfung jeweils empfohlen ist, veröffentlicht die STIKO in ihren Empfehlungen. Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.
Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten für öffentlich empfohlene Impfungen übernimmt die Krankenkasse.
Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für Reiseimpfungen sowie für Impfungen, die nach dem empfohlenen Alter durchgeführt wurden.
Sonstiges
Wenn Sie einen Impfpass besitzen, bringen Sie diesen zum Impftermin mit.
Rechtsgrundlage
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- § 20 Impfung
- § 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation
Bekanntmachung des Sozialministeriums überöffentlich empfohlene Schutzimpfungen
Zuständigkeit
- Ihr niedergelassener Arzt oder Ärztin, vor allem Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte
- für bestimmte Impfungen wie COVID-19 und die Grippe weitere impfende Stellen wie beispielsweise Apotheken
- gegebenenfalls betriebsmedizinische Einrichtungen
- das Gesundheitsamt (für Beratung)
Gesundheitsamt ist,- wenn Sie in den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten: das Landratsamt
Vertiefende Informationen
- Der Impfkalender ist in weiteren 9 Sprachen abrufbar.
- Impfungen in der Schwangerschaft
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
16.06.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



