Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
Haben Sie eine Weiterbildungsmaßnahme erfolgreich abgeschlossen? Dann sind Sie üblicherweise zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung berechtigt, zum Beispiel einer Facharztbezeichnung. Bevor Sie eine solche Bezeichnung führen dürfen, müssen Sie sie von der zuständigen Heilberufe-Kammer anerkennen lassen.
Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen Ihre Weiterbildung für die Anerkennung erfüllen muss, können Sie auf den Internetseiten der für Sie zuständigen Heilberufe-Kammer nachlesen. Dort finden Sie auch passende Weiterbildungsangebote.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung müssen Sie schriftlich beantragen. Das notwendige Formular erhalten Sie bei der zuständigen Heilberufe-Kammer. Je nach Angebot können Sie es auch im Internet herunterladen.
Fristen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise Sie Ihrem Antrag beilegen müssen, erfahren Sie im Antragsformular.
Kosten
Gebühren nach der jeweiligen Weiterbildungsordnung in Verbindung mit der Gebührenordnung der Heilberufe-Kammer in unterschiedlicher Höhe
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Heilberufe-Kammergesetz (HBKG):
- §§ 32 ff. Weiterbildung
Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Zuständigkeit
- für Ärztinnen und Ärzte: die Landesärztekammer Baden-Württemberg
- für Zahnärztinnen und Zahnärzte: die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- für Apothekerinnen und Apotheker: die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg
Hinweis: Entscheidend ist, welcher Kammer Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung angehören. Sie müssen den Antrag auch bei Ihrer Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg stellen, wenn Sie einen Großteil der Weiterbildung in einem anderen Bundesland oder in anderen Bundesländern absolviert haben.
Vertiefende Informationen
Die Weiterbildung in akademischen Gesundheitsberufen ist in den Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Heilberufe-Kammern geregelt. Bei den Weiterbildungsordnungen handelt es sich um Satzungen der Heilberufe-Kammern, die auf der Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Baden-Württemberg erlassen worden sind.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
19.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



