Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen
Sie erhalten Ihre Zulassung von dem für Sie regional zuständigen Zulassungsausschuss für Ärztinnen und Ärzte. Es handelt sich dabei um ein Gremium, das gleichwertig mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte und Krankenkassen besetzt ist.
Der Zulassungsausschuss hat bei seinen Entscheidungen vor allem die Bedarfsplanung zu berücksichtigen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Arztregister als Arzt oder Ärztin beziehungsweise als Psychotherapeut oder Psychotherapeutin eingetragen.
- Dort, wo Sie sich niederlassen möchten, gibt es nach der Bedarfsplanung einen freien Arztsitz.
In offenen Planungsbereichen können Sie eine neue Praxis gründen, eine bestehnde Praxis übernehmen oder in eine Gemeinschaftspraxis einsteigen. Im gesperrten Planungsbereich muss zunächst eine Kollegin oder ein Kollege einen passenden Sitz abgeben, den Sie im Nachbesetzungsverfahren übernehmen können.
Verfahrensablauf
Die Zulassung müssen Sie schriftlich beantragen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Geschäftsstellen der Zulassungsausschüsse.
Der Zulassungsausschuss entscheidet über Ihren Antrag nach einer mündlichen Verhandlung. Sie erhalten danach den Beschluss schriftlich mitgeteilt.
Fristen
Reichen Sie den Antrag etwa zwölf bis spätestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin des zuständigen Zulassungsausschusses ein.
Unterlagen
- Auszug aus dem Arztregister
- Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten
- unterschriebener Lebenslauf
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde)
- Erklärung über die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Beschäftigungsverhältnisse
- Erklärung über Drogen- und Alkoholabhängigkeit
Die Dokumente müssen Sie im Original oder als beglaubigte Abschriften vorlegen.
Hinweis: Können Sie keine Bescheinigungen über Ihre ausgeübten ärztlichen Tätigkeiten vorlegen, müssen Sie die nachzuweisenden Sachverhalte anders glaubhaft machen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
- Antrag auf Zulassung: EUR 100,00
- wenn der Zulassungsbescheid unanfechtbar geworden ist: EUR 400,00
Sonstiges
Planen Sie eine Niederlassung in einem gesperrten Planungsbereich, lassen Sie sich möglichst frühzeitig in die kostenlose Wartealiste der Kassenärztlichen Vereinigung eintragen.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
der Zulassungsausschuss des Zulassungsbezirks, in dem Sie sich als Vertragsarzt oder Vertragsärztin niederlassen wollen
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
20.03.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



