Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Umweltbeeinträchtigungen bei der Umweltmeldestelle der Landesregierung Baden-Württemberg melden
Die Umweltmeldestelle Baden-Württemberg ist die zentrale Anlaufstelle, bei der Sie konkrete Umweltbeeinträchtigungen melden können.
Dazu gehören Abfallablagerungen in größerem Umfang, Bauschuttablagerungen, Zerstörung von Biotopen, Eingriffe in Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Gewässerverunreinigung, Ausbringung von Gülle im Gewässerrandstreifen, Rauchschwaden oder Lärm von Industriegebieten.
Die Umweltmeldestelle Baden-Württemberg nimmt die Meldungen über umweltschädliche Vorgänge entgegen und leitet diese den zuständigen Behörden vor Ort zur Bearbeitung weiter.
Umweltmeldungen können über das Meldeformular im Umweltportal Baden-Württemberg oder über die App "Meine Umwelt" abgesetzt werden.
Bitte machen Sie ein Foto der Umweltbeeinträchtigung und fügen dieses Ihrer Meldung bei.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Nachdem Sie eine Umweltmeldung über das Meldeformular oder die App "Meine Umwelt" abgegeben haben, prüft die Umweltmeldestelle beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW ob die Meldung den Kriterien einer Umweltmeldung entspricht und leitet die Meldung anschließend an die zuständige Behörde vor Ort zur Prüfung und Bearbeitung weiter.
Eine Rückmeldung nach Prüfung der Meldung erfolgt von der zuständigen Behörde vor Ort. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer Kontaktmöglichkeit.
Anonyme Meldungen sind auch mögich, dann ist es den Behörden vor Ort leider nicht möglich Sie über das Ergebnis der Prüfung zu informieren.
Ebenso kann die Behörde vor Ort ohne Kontaktmöglichkeit für Rückfragen bei Unklarheiten gegebenenfallsdie Meldung nicht bearbeiten.
Bitte beachten Sie bei Meldungen von Abfallablagerungen erhalten Sie im Regelfall keine gesonderte Rückmeldung der Behörde vor Ort. Die Abfallablagerungen werden zeitnah nach Eingang der Meldung von den zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieben oder Bauhöfen entsorgt.
In der App "Meine Umwelt" können Sie außerdem im Bereich "Melden" Ihre abgegebene Meldungen einsehen. Dort wird Ihnen auch der jeweilige Bearbeitungsstatus angezeigt.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Die Umweltmeldestelle wurde 1974 auf Rechtsgrundlage eines Kabinettsbeschlusses eingerichtet.
Zuständigkeit
Die zuständige Behörde vor Ort ist zumeist das Landratsamt beziehungsweise die Gemeinde/Stadt, der zuständige Abfallwirtschaftsbetrieb oder gegebenenfalls auch das zuständige Regierungspräsidium.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
16.10.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg



