Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen für folgende Berufe anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Krankenpflege
- Kinderkrankenpflege
- Altenpflege
- Heilerziehungspflege
- Entbindungspflege
Den angebotenen staatlich anerkannten Weiterbildungen liegt jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde.
Die Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann darf sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung
- durchführen,
- Prüfungen abhalten und
- Zeugnisse ausstellen.
Voraussetzungen
- eine ausreichende Anzahl fachlich qualifizierter Leitungs- und Lehrkräfte.
- Räumlichkeiten mit ausreichender Größe sowie deren Ausstattung
- den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, muss folgendes nachgewiesen werden:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- die Kooperation
- Die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung sind zu beachten.
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung vorliegen. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie im Falle der Anerkennungsfähigkeit einen Bescheid und damit die staatliche Anerkennung. Liegen die Anerkennungsvoraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
keine
Unterlagen
- Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
- Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (zum Beispiel Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
- Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
- Informationen über
- Lehr- und Stundenpläne
- fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
- Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.
Kosten
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: 200,00 EUR bis 300,00 EUR
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Sonstiges
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Rechtsgrundlage
- § 25 Ermächtigung zur Regelung der Weiterbildung für Pflegeberufe
- § 26 Staatliche Anerkennung von Weiterbildungsstätten
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die Weiterbildungseinrichtung betrieben werden soll
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
04.12.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



