Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Schengen-Visum beantragen
Sind Sie Staatsangehöriger oder Staatsangehörige eines Staates, aus dem Sie nur mit einem Visum nach Deutschland einreisen dürfen? Dann müssen Sie dieses bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Sie benötigen ein Schengen-Visum
- der Kategorie "A" (Flughafentransitvisum) für die Durchreise auf dem Luftweg (dieses Visum erlaubt nur den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass Sie ihn durch eine Grenzkontrollstelle verlassen)
- der Kategorie "C" (Kurzaufenthaltsvisum) für
- die Durchreise auf dem Landweg durch das Schengen-Gebiet in einen Drittstaat, der nicht Schengen-Staat ist.
- einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise. Es berechtigt zu Kurzaufenthalten in
- Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Bulgarien, Kroatien sowie Rumänien.
- der Schweiz und in Liechtenstein.
Achtung: Sie dürfen mit dem Visum der Kategorie "C" keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, wenn dies nicht im Visum vermerkt ist.
Sie können das Visum auch für mehrere Aufenthalte mit einem Gültigkeitszeitraum von bis zu fünf Jahren erhalten. Voraussetzung ist, dass der Aufenthaltszeitraum jeweils 90 Tage innerhalb einer Frist von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise nicht überschreitet. Beachten Sie, dass das Visum nach Ihrer Einreise nur in sehr eingeschränktem Umfang von der Ausländerbehörde verlängert werden kann.
Für einen längerfristigen Aufenthalt benötigen Sie ein nationales Visum der Kategorie "D"
Voraussetzungen
- Ihre Identität ist geklärt.
- Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse vor und
- Ihr Aufenthalt beeinträchtigt oder gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweis: Sie erhalten kein Visum, wenn Sie ausgewiesen, abgeschoben oder zurückgeschoben worden sind und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt.
Verfahrensablauf
Sie müssen das Visum schriftlich und unter Angabe des Aufenthaltszwecks beantragen. Anschließend erhalten Sie entweder das Visum oder einen Ablehnungsbescheid.
Achtung: Sie dürfen erst einreisen, wenn Sie das Visum erhalten haben.
Hinweis: Wenn Sie falsche oder unvollständige Angaben im Visumverfahren machen, kann Ihnen das Visum nach der Einreise wieder entzogen werden. Auch eine Ausweisung ist möglich.
Fristen
keine
Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- Nachweise der genannten Voraussetzungen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung eines Dritten über die Sicherstellung des Lebensunterhalts)
Kosten
EUR 90,00
Kinder im Alter zwischen sechs und 12 Jahren: EUR 45,00
Eine Gebührenbefreiung sowie Gebührenermäßigung ist möglich.
Bearbeitungsdauer
- in der Regel: zwischen zwei und zehn Arbeitstagen
- Während der Hauptreisezeiten kann es zu Verzögerungen kommen.
Sonstiges
Für Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und Angehörige der EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein ist kein Visum zur Einreise und kein Aufenthaltstitel für den Aufenthalt erforderlich. Dies gilt auch für Staatsangehörige der Schweiz. Nähere Informationen dazu finden sie in der Leistungsbeschreibung "Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz - beantragen".
Rechtsgrundlage
- § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
- § 6 Visum
Aufenthaltsverordnung (AufenthV):
- § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke
- § 46 Gebühren für das Visum
Zuständigkeit
für die Ausstellung eines Visums: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
Tipp: Ein Verzeichnis der Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland bietet das Auswärtige Amt auf seinen Onlineseiten.
Hinweis: Ein Visum für kurzfristige Aufenthalte können Sie auch bei der Auslandsvertretung eines anderen Schengen-Staates beantragen. Sie sollten jedoch das Visum bei der Auslandsvertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem das Hauptreiseziel für den Kurzaufenthalt liegt.
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
05.08.2025 Justizministerium Baden-Württemberg



