Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Ausbildungsvorbereitung dual und Ausbildungsvorbereitungg (AVdual/AV) - Teilnahme anmelden
Die Ausbildungsvorbereitung (AV dual bzw. AV)bietet Ihnen als Jugendliche oder Jugendlicher berufliche Orientierung und Berufsfindung. Im AVdual und AV lernen Sie Grundzüge in ein bis drei Berufsfeldern kennen wie z.B. Bautechnik, Nahrungsmittelerzeugung, Metalltechnik. Zusätzlich erweitern Sie auch Ihre Allgemeinbildung sowie die Ausbildungsreife. Sie müssen sich für die Teilnahme anmelden.
Das AVdual/AV ist eine Vollzeitausbildung und dauert meistens ein Jahr. Der Unterricht besteht aus Theorie und Praxis von
- berufsbezogenen Lernfeldprojekten und
- lebensweltbezogenen Lernprojekten.
Wenn Sie keinen Hauptschulabschluss haben, können Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Abschlussprüfung einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand erwerben.
Hinweis: Sind Sie noch keine 18 Jahren alt und haben Sie einen Hauptschulabschluss, müssen Sie in Baden-Württemberg in der Regel einen berufsvorbereitenden Bildungsgang wie das AVdual, Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) oder das Berufseinstiegsjahr (BEJ) besuchen, wenn Sie
- keine Berufsausbildung beginnen oder
- keine weiterführende Schule besuchen.
Voraussetzungen
- Sie sind berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt,
- Sie haben keinen Ausbildungsplatz und
- Sie besuchen keine andere Vollzeitschule.
Hinweis: Berufsschulpflichtig sind Sie im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Im Fall einer Berufsschulberechtigung können Sie das AVdual/AVmit den Rechten und Pflichten eines Berufsschulpflichtigen bis zum Ende des Schuljahres besuchen, in dem Sie 21 Jahre alt werden, wenn die Schule noch freie Plätze hat.
Verfahrensablauf
Sie müssen sich bei der infrage kommenden beruflichen Schule in Ihrer Nähe anmelden. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Antragsformular. Je nach Angebot der Schule steht Ihnen das Antragsformular auch zum Download im Internet zur Verfügung.
Die Schule informiert Sie schriftlich, ob Sie teilnehmen können oder nicht. Für den Fall der Teilnahme erfahren Sie auch, wann und wo Sie erscheinen müssen.
Fristen
Bewerbungen sind laufend möglich. Sie sollten sich möglichst frühzeitig vor Beginn des Schuljahres anmelden.
Unterlagen
Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule
Hinweis: Weitere Auskünfte über eventuell weitere erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufliche Schule.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
-
Sonstiges
keine
Zuständigkeit
die jeweilige Schule
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
13.07.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg



