Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Kindertageseinrichtung - Erlaubnis für den Betrieb beantragen
Der Träger einer Kindertageseinrichtung benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Sie stellt eine Mindestqualität der Rahmenbedingungen sicher. Auch Vereine oder Elterninitiativen können eine Kindertageseinrichtung betreiben.
Voraussetzungen
- Das Wohl der Kinder in der Einrichtung ist gewährleistet.
- Sie können die räumlichen, fachlichen, konzeptionellen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen sicherstellen.
- Vorlage der Konzeption der Einrichtung und des Konzepts zum Schutz vor Gewalt
Detaillierte Informationen finden Sie in der Broschüre „Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII“sowie auf der Homepage des KVJS.
Verfahrensablauf
Sie können die Betriebserlaubnis digital oder schriftlich beantragen. Eine digitale Antragsstellung im Rahmen des digitalen Betriebserlaubnisverfahrens (DiBev) ist nach der Anmeldung über Kita-Data-Webhouse mit dem persönlichen Trägerzugang möglich. Die schriftlichen Antragsformulare finden Sie auf der Homepage des KVJS unter Betriebserlaubnis.
Sie müssen die Betriebserlaubnis schriftlich beantragen. Die Antragsformulare finden Sie im Internet.
Beteiligen Sie rechtzeitig vorher folgende Stellen:
- Gesundheitsamt
- Veterinäramt
- Baurechtsbehörde
- Brandschutzbehörde
- Unfallkasse
Im Antragsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die Vorgaben dieser Stellen einhalten.
In der Betriebserlaubnis sind festgelegt und beschrieben:
- die Angebotsformen
- die Zahl und das Alter der zu betreuenden Kinder
- das notwendige Personal
- sonstige Rahmenbedingungen
Die Betriebserlaubnis kann die zuständige Stelle mit Auflagen versehen.
Fristen
Keine
Unterlagen
- Antragsformular mit Gruppenblättern
- Konzeption der Einrichtung
- Konzept zum Schutz vor Gewalt
- Aktueller Grundrissplan mit Nutzflächenberechnung
- bei Neuantrag beziehungsweise. Erweiterung des Angebots für Kinder unter 3 Jahren zusätzlich: Baugenehmigung
- Erweitertes Führungszeugnis der Einrichtungsleitung bei Doppelfunktion (Einrichtungsleitung und Trägerschaft)
Weitere Informationen finden Sie im Antragsformular.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen:
- bei Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis: acht Wochen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen
Sonstiges
Wir empfehlen bei einer Neueröffnung eine Kontaktaufnahme mindestens drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme sowie eine frühzeitige Beratung bereits während der Planung.
Sie können sich schon während der Planung vom Landesjugendamt beraten lassen.
Betreiben Sie eine Einrichtung ohne erforderliche Erlaubnis, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe:
- § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- § 104 Bußgeldvorschriften
Zuständigkeit
Landesjugendamt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
18.08.2025 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg



