Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz - Anerkennung beantragen
Bildungszeit ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zur beruflichen Weiterbildung oder zur politischen Weiterbildung.
Bildungsmaßnahmen, für die Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit haben, dürfen nur in anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass die Bildungsmaßnahmen den Anforderungen des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg entsprechen.
Eine Maßnahmenanerkennung wie in anderen Bundesländern findet nicht statt.
Achtung: Da im Bereich der Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten kein Gütesiegelsystem
für die Qualität der Bildungsarbeit etabliert ist, gibt es für Anbieter dieser Qualifizierungsmaßnahmen ein gesondertes Anerkennungsverfahren.
Voraussetzungen
Die Bildungseinrichtung
- besteht seit mindestens zwei Jahren am Markt,
- plant, organisiert und führt Lehrveranstaltungen systematisch durch,
- legt ein Gütesiegel zum Nachweis der Qualität der Bildungsarbeit vor, das vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg anerkannt und veröffentlicht ist, und
- plant Bildungsmaßnahmen im Sinne des Bildungszeitgesetzes Baden-Württemberg.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Anerkennung beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragen. Nutzen Sie das dafür vorgesehene Antragsformular.
Wenn die zuständige Stelle Ihre Einrichtung anerkennt, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid. Lehnt sie die Anerkennung ab, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
bis zum 31. August eines Jahres
Unterlagen
Nachweise, die die Voraussetzungen belegen
Kosten
Die allgemeine Anerkennung erfolgt unbefristet und wird mit der Auflage verbunden, mit dem Ende der Laufzeit des Gütesiegels dessen Verlängerung nachzuweisen.
Sie kostet
- EUR 150,00, wenn Sie ein vom Wirtschaftsministerium bereits zugelassenes Gütesiegel nachweisen.
- je nach Aufwand bis zu EUR 1.200,00 für die Prüfung der Gleichwertigkeit Ihres Gütesiegels, wenn es vom Wirtschaftsministerium noch nicht zugelassen ist.
Die gesonderte Anerkennung im ehrenamtlichen Bereich erhalten Sie für 3 Jahre. Sie kostet EUR 280,00.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von drei Monaten nach vollständigem Antragseingang
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
02.08.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg



