Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
Während des Kalenderjahres erhalten Sie als Eltern monatlich Kindergeld. Bei der Berechnung der Jahreseinkommensteuer prüft das Finanzamt, ob statt des Kindesgeldes die Freibeträge für Kinder günstiger für Sie sind.
Freibeträge für Kinder sind der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.
Diese Freibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer während des Jahres nicht berücksichtigt. Sie wirken sich jedoch auf die Höhe des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer aus. Damit der Arbeitgeber diese Abzugsbeträge richtig berechnen kann, wird die Zahl der Kinderfreibeträge als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gebildet.
Eltern sind wegen der Erziehung, Betreuung und Ausbildung ihrer Kinder mit mehr Herausforderungen konfrontiert als Kinderlose. Sie werden entweder durch Kindergeld oder durch Freibeträge steuerlich entlastet.
Voraussetzungen
Sie
- sind Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und
- haben ein bei Ihnen zu berücksichtigendes Kind.
Verfahrensablauf
Kinder unter 18 Jahren werden automatisch bei den Steuerklassen I bis IV als ELStAM berücksichtigt, wenn sie in Ihrer Wohnung gemeldet sind.
Soll bei der Geburt eines Kindes, das nicht bei Ihnen gemeldet ist, ein Kinderfreibetrag bei den ELStAM gebildet werden, müssen Sie dies einmalig beantragen. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" und die „Anlage Kind“.
Für Kalenderjahre, in denen Kinder über 18 Jahre alt sind, erhalten Sie nur auf Antrag und wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Kinderfreibeträge als ELStAM gebildet. Nutzen Sie dafür das vorgesehene Formular "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen" und die „Anlage Kind“.
Fristen
Den Antrag für das laufende Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. November stellen.
Unterlagen
- Bei erstmaligem Antrag nach Geburt des Kindes, das nicht bei Ihnen gemeldet ist: Geburtsurkunde des Kindes
- Bei Antrag für ein über 18 Jahre altes Kind: Nachweise zur Erstausbildung
Kosten
keine
Sonstiges
Sie können den “Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit der Anlage Kind" im Onlineportal “Mein Elster“ unter www.elster.de an das Finanzamt übermitteln. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung ist eine Registrierung notwendig. Hierfür müssen Sie sich auf der Internetseite www.elster.de einmalig registrieren. Der Registrierungsvorgang kann bis zu zwei Wochen dauern.
Rechtsgrundlage
- § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 39e Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
- § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder, Haushaltsfreibetrag
Zuständigkeit
das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
02.05.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg



