Zum Inhalt springen (Enter drücken)

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Regiondo
Dies ist ein Plug-In für den Erlebnisshop Regiondo.
Verarbeitungsunternehmen
Regiondo GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Verkauf von Erlebnisangeboten (geführte Wanderungen, Veranstaltungen, etc.)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Name des Service Providers
  • Name der abgerufenen Informationen
  • Datum, Uhrzeit und Dauer des Abrufs
  • Übertragene Datenmenge
  • Geräte-Informationen
  • http-Status-Code
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Regiondo GmbH
  • Etwaige Dienstleister, wie Zahlungsdienstleister oder Chat-Tools bei Kundenanfragen
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

sekretariat@isico-datenschutz.de oder dataprotection@regiondo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dobel
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dobel
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Dobel Ortsmitte
Kurhaus
Wasserturm
Eyachtal
Dienstleistungen

Ausweis beantragen

Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?

Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung. 

Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft. 

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER. 

So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.

Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.

Landesstiftung Opferschutz - Zuwendungen beantragen

Die Landesstiftung Opferschutz unterstützt finanziell bis zu einem Betrag von 10.000 Euro

  • Opfer von in Baden-Württemberg begangenen Gewalttaten, die eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben,
  • Personen, die in Folge des Miterlebens der Tat oder des Auffindens des Opfers eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben,
  • Angehörige und nahestehende Personen, die durch die Überbringung der Nachricht vom Tode oder der schwerwiegenden Verletzung des Opfers eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben,
  • in Ausnahmefällen Hinterbliebene von Getöteten,
  • Einrichtungen, die Opferzeugen beraten, betreuen oder begleiten (Opferzeugenbetreuungsprogramme).

Zu beachten ist, dass sich das soziale Entschädigungsrecht zum 1. Januar 2024 geändert hat. Für alle (körperlichen) Gewalttaten, die vor diesem Zeitpunkt begangen wurden, gelten die alten Zuwendungsrichtlinien der Stiftung. Für alle (körperlichen und psychischen) Gewalttaten, die ab dem 1. Januar 2024 begangen wurden, gilt die neue Fassung.

Körperliche Gewalttaten sind vorsätzliche, rechtswidrige, unmittelbar gegen eine Person gerichtete tätliche Angriffe, zum Beispiel

  • (versuchte) Tötungsdelikte
  • Körperverletzungen

Eine psychische Gewalttat ist ein sonstiges vorsätzliches, rechtswidriges, unmittelbar gegen die freie Willensentscheidung einer Person gerichtetes schwerwiegendes Verhalten, zum Beispiel

  • Sexuelle Nötigung
  • Nachstellung
  • Erpressung

Mit den Zuwendungen für Gewaltopfer schließt die Stiftung Lücken der gesetzlichen Opferentschädigung. Gesundheitliche Folgen werden zwar meistens vom sozialen Entschädigungsrecht abgedeckt. Opfer von Gewalttaten erleiden jedoch häufig darüber hinaus vielfältige materielle Schäden.

Die Stiftung kann einmalige Leistungen gewähren in Form

  • einer Unterstützungszahlung für materielle Tatfolgen
  • eines Schmerzensgeldersatzes

soweit die Anspruchsberechtigten bedürftig sind.

Opferzeugenbetreuungsprogramme (OZB)

Gemeinnützige oder ehrenamtlich in Baden-Württemberg tätige Organisationen können bei der Landesstiftung eine einmalige Zuwendung von bis zu 10.000 Euro beantragen. Dies gilt, wenn sie Opfer von Straftaten und deren Angehörige oder Hinterbliebene beraten, betreuen oder im Rahmen eines Strafverfahrens in Baden-Württemberg begleiten.

Voraussetzungen

Eine Förderung durch die Landesstiftung Opferschutz kommt in der Regel nur unter den folgenden Voraussetzungen in Betracht:

  • Sie können Ihre Ersatzansprüche gegen den Täter oder die Täterin in absehbarer Zeit nicht durchsetzen.
  • Die Straftat wurde in Baden-Württemberg begangen.
  • Das Tatopfer hat zum Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt.

Die Stiftung kann Ihnen eine Zuwendung nur gewähren, soweit Ihnen keine Ansprüche wegen der Tatfolgen gegen Dritte zustehen. Dies betrifft vor allem Ansprüche gegen

  • Krankenkassen,
  • andere Sozialversicherungsträger,
  • die Versorgungsverwaltung nach dem Opferentschädigungsgesetz beziehungsweise nach dem Sozialgesetzbuch XIV oder
  • den Entschädigungsfonds nach § 12 Pflichtversicherungsgesetz für Kfz-Halter.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zuwendung müssen Sie schriftlich stellen. Die Stiftung bietet dafür ein Antragsformular an. Es enthält alle notwendigen Fragen, die Sie nach Ihrem besten Wissen beantworten sollten.
Das Formular können Sie telefonisch (vormittags) oder durch Fax bei der Landesstiftung anfordern.
Sie finden es auch auf der Internetseite der Landesstiftung.

Den Antrag können Sie stellen

  • bei der Landesstiftung Opferschutz oder
  • bei den Außenstellen des Weissen Ring e.V. in Baden-Württemberg, mit dem die Stiftung eng zusammenarbeitet.

Sie müssen nicht persönlich erscheinen und sich nicht durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen.

Ist das Tatopfer noch nicht 18 Jahre alt, müssen auch die gesetzlichen Vertreter den Antrag unterschreiben.

Der Zuwendungsausschuss der Stiftung entscheidet auf der Grundlage Ihrer schriftlichen Angaben, polizeilicher Erkenntnisse und ärztlicher Befunde. Der Stiftungsvorstand teilt Ihnen die Entscheidung schriftlich mit.

Die bewilligte Zuwendung wird auf das angegebene Konto überwiesen, in besonderen Fällen auf Verlangen auch durch Barscheck ausgezahlt.
In Problemfällen kann sie an einen Treuhänder oder eine Treuhänderin ausgezahlt werden.
Die Treuhänderrolle können beispielsweise das Jugendamt, ein Vermögensverwalter oder eine Vermögensverwalterin beziehungsweise ein Anwalt oder eine Anwältin übernehmen.

Hinweis: Verlangt die Stiftung eine Abtretung von Schadens- oder Schmerzensgeldansprüchen, erhalten Sie die Zuwendung erst nach Rücksendung der unterschriebenen Abtretungserklärung.

Fristen

Eine Ausschlussfrist für Zuwendungsanträge gibt es nicht. Liegt die erlittene Straftat mehrere Jahre zurück, können Sie eine Zuwendung erhalten, wenn die Tatfolgen bis heute andauern.

Unterlagen

In Kopie:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Nachweis(e) über die aktuelle Einkommenssituation
  • gegebenenfalls:
    • Strafurteil(e)
    • Schadenersatzurteil(e)
    • Nachweis der erfolglosen Zwangsvollstreckungsbemühungen gegen den Täter oder die Täterin
    • ärztliche Atteste
    • Nachweise für die geltend gemachten Vermögensschäden

Kosten

keine

Hinweis: Auslagen für anwaltlichen Beistand und beigebrachte ärztliche Atteste werden in der Regel nicht zusätzlich erstattet.

Sonstiges

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf eine Zuwendung der Landesstiftung Opferschutz.
Eine ablehnende oder Ihren Erwartungen nicht entsprechende Entscheidung können Sie nicht anfechten.
Die Zuwendungen der Stiftung werden nicht auf Sozialhilfeleistungen angerechnet.

Zuständigkeit

die Landesstiftung Opferschutz

Augustenstraße 15

70178 Stuttgart

Telefon 0711/2846454

Fax 0711/2847268

Freigabevermerk

03.06.2025 Justizministerium Baden-Württemberg