Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Unfallversicherung - Betrieb anmelden
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden.
Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig, soweit sich nicht eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften oder der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ergibt. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.
Versicherungsfälle in der Unfallversicherung sind der Arbeitsunfall und die Berufskrankheit. Als Arbeitsunfälle gelten
- alle im Betrieb bei der eigentlichen Arbeitstätigkeit erlittenen Unfälle und
- alle Wegeunfälle (Zurücklegen des unmittelbaren Weges von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück).
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Sie müssen Ihren Betrieb bei dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger melden. Ein Online-Formular für die Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Darüber hinaus finden Sie dort ein PDF-Formular, mit dem Sie Ihre Anmeldung ebenfalls mitteilen können. Senden Sie das PDF-Formular bitte an die Berufsgenossenschaft, die Ihrer Hauptbranche und somit dem Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit entspricht.
Sie erhalten einen Bescheid über die Höhe der Beitragsforderung.
Fristen
innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens
Unterlagen
keine
Kosten
- Anmeldung zur Unfallversicherung: keine
- Beitrag für die Unfallversicherung: in unterschiedlicher Höhe
Der Beitrag ergibt sich aus- den zu berücksichtigenden Arbeitsentgelten,
- den Gefahrenklassen und
- dem Beitragsfuß.
Sonstiges
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle bzw. Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Nämlich dann, wenn ein Mitarbeiter durch den Unfall mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Dies geschieht in der Regel durch ein Formular. Viele Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten auf Ihren Internetseiten bereits die Möglichkeit zur Online-Anzeige.
Für allgemeine Informationen erreichen Sie die bundesweit einheitliche "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 6050404. Dort erhalten Unternehmen und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen. Wenn nötig, werden Sie auch an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitervermittelt. Sie können sich auch per E-Mail über info(@)dguv.de an die Unfallversicherung wenden.
Rechtsgrundlage
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII):
- § 150 Beitragspflichtige
Zuständigkeit
- die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
- die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- https://www.dguv.de
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
17.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



