Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Schulbezirkswechsel beantragen
Die öffentliche Grundschule können Sie nicht frei wählen.
In der Regel müssen Kinder die Grundschule besuchen, in deren Schulbezirk ihre Eltern
- wohnen oder
- sich gewöhnlich aufhalten.
Im Ausnahmefall kann Ihr Kind den Schulbezirk wechseln und eine andere Grundschule besuchen.
Hinweis: Für einen Wechsel an eine Grundschule im Verbund mit einer Gemeinschaftsschule oder an eine genehmigte Privatschule, die eine Grundschule führt, müssen Sie keinen Schulbezirkswechsel beantragen. Sie können Ihr Kind dort einfach anmelden. Zusätzlich müssen Sie der für Ihren Wohnbezirk zuständigen Schule (Stamm-Grundschule) einen Nachweis über die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule oder Privatschule vorlegen, den Sie von dieser Schule erhalten.
Voraussetzungen
Es müssen wichtige Gründe in der Person des Kindes oder der Erziehungsberechtigten vorliegen. Dabei steht das Wohl des Kindes im Vordergrund.
Ein wichtiger Grund kann z. B. vorliegen, wenn Sie einen Wechsel beantragen, weil
- der Besuch einer Ganztagesschule gewünscht wird,
- der Besuch einer Ganztagesschule nicht gewünscht wird,
- eine Hortbetreuung im Bezirk der gewünschten Schule (mit Nachweis) stattfinden soll,
- eine Betreuung durch Verwandte oder Bekannte im Bezirk der gewünschten Schule stattfinden soll (Arbeitgeberbescheinigung mit Arbeitszeiten und Betreuungsnachweis müssen vorgelegt werden),
- Ihr Kind nach Umzug in einen anderen Schulbezirk an der bisherigen Schule bleiben soll, wenn die Restschulzeit an der Schule maximal ein Schuljahr beträgt.
Verfahrensablauf
Beantragen Sie den Wechsel schriftlich. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule oder Sie finden es auf der Homepage des für Sie zuständigen Staatlichen Schulamts.
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer Stamm-Grundschule abgeben.
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten Sie schriftlich.
Fristen
Keine.
Es ist empfehlenswert, den Antrag spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.
Unterlagen
Nachweise, die den wichtigen Grund belegen.
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen anfordern.
Kosten
keine
Sonstiges
Eine Genehmigung des Schulbezirkswechsels ist keine Zusage über die Erstattung eventuell entstehender Schülerbeförderungskosten.
Rechtsgrundlage
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
- § 76 Erfüllung der Schulpflicht
Zuständigkeit
- das für den Wohnort zuständige Staatliche Schulamt (als untere Schulaufsichtsbehörde) oder
- bei Übertragung der Zuständigkeit durch die Schulaufsichtsbehörde die geschäftsführende Schulleitung (die Stamm-Grundschule gibt Auskunft dazu).
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
19.12.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg



