Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Anfrage bei der Landesstelle für Bautechnik stellen
Sie haben eine Frage rund um die Themen Bautechnik, Bauökologie oder die Kontrolle der Energieeinsparung? Stellen Sie hier der Landesstelle für Bautechnik online Ihre Frage.
Die Landesstelle für Bautechnik:
- erteilt Zustimmungen im Einzelfall als Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte,
- erteilt vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen für Bauarten als Anwendbarkeitsnachweis,
- erstellt fachtechnische Gutachten – besonders auf dem Gebiet der Bautechnik und Bauökologie,
- klärt bautechnische Grundsatzfragen,
- wirkt in Fachausschüssen für die nationale und internationale technische Normung und zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen mit,
- begleitet das Anerkennungsverfahren für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Bautechnik und überwacht deren Prüftätigkeiten,
- prüft als Prüfamt für Baustatik mit dem Schwerpunkt der Typenprüfung sowie der Prüfung ausgewählter und besonders schwieriger statischer Berechnungen,
- ist Kontrollstelle Land gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- erteilt Ausnahmen und Befreiungen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- berät die Denkmalpflege bei bautechnischen Fragen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Füllen Sie die Onlineanfrage aus und laden Sie hilfreiche Dokumente hoch.
- Überprüfen Sie Ihre Angaben auf der letzten Seite des Online-Formulars "Zusammenfassung" und senden Sie Ihre Anfrage ab.
- Nach der Prüfung Ihrer Anfrage setzt sich die Landesstelle für Bautechnik mit Ihnen in Verbindung.
Fristen
keine
Unterlagen
- wenn vorhanden: hilfreiche Dokumente wie Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne und so weiter.
Kosten
Anfragen sind gebührenpflichtig und werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bei geringem Aufwand, wie er bei mündlichen, einfachen schriftlichen oder elektronischen Auskünften entsteht, kann auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Landesstelle für Bautechnik wird sich innerhalb von vier Wochen mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):
- § 16a Abs. 2 Bauarten
- § 20 Nachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im EInzelfall
- § 102 Befreiungen
- § 103 Innovationsklausel
Zuständigkeit
Die Landesstelle für Bautechnik (Regierungspräsidium Tübingen - Referat 27) für ganz Baden-Württemberg.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
16.12.2025 Regierungspräsidium Tübingen



