Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement - Förderung beantragen
Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des Förderprogrammes ist es, Verkehre von und zu Betriebs- oder Behördenstandorten zu vermeiden oder auf nachhaltigere Verkehrsträger zu verlagern.
Mithilfe der Projektförderung können zunächst Analysen durchgeführt sowie Konzepte und Maßnahmen zum Mobilitätsmanagement erarbeitet werden. In einem zweiten Schritt können investive Maßnahmen gefördert werden, die für die Umsetzung der Mobilitätskonzepte notwendig sind.
Die genauen Fördertatbestände und -intensitäten können Sie der Förderrichtlinie zum Förderprogramm, welche auf der Internetseite zum Förderprogramm eingestellt ist, entnehmen.
Voraussetzungen
Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Gesamtfinanzierung und die Funktionsfähigkeit des Vorhabens und der Einrichtung müssen gesichert sein. Die Folgekosten müssen auf Dauer tragbar erscheinen.
- Dasselbe Vorhaben darf nicht von einer anderen Stelle gefördert sein.
- Das Vorhaben darf noch nicht begonnen beziehungsweise Aufträge dürfen noch nicht vergeben worden sein.
- Die förderfähigen Gesamtkosten dürfen 1 Mio. Euro nicht übersteigen; die Zuwendung muss mindestens 5.000 EUR (Bagatellgrenze) betragen.
Zusätzlich ist für die Beantragung von Investitionen ein umfassendes Gesamtkonzept für ein Mobilitätsmanagement-Projekt vozulegen. Es sollte mindestens eine Mitarbeitendenbefragung durchgeführt worden sein, aus der der Modal Split erarbeitet wurde sowie Potenziale für Investitionsmaßnahmen abgeleitet werden können. Idealerweise liegt auch eine Wohn-Standort-Analyse bzw. Erreichbarkeitsanalyse vor. Das Gesamtkonzept sollte die Handlungsbedarfe und quantifizierte Ziele für das Mobilitätsmanagement definieren sowie die Potenziale der Verkehrsvermeidung beziehungsweise -verlagerung für die jeweiligen Maßnahmen ableiten.
Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der Förderrichtlinie sowie die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).
Verfahrensablauf
Setzen Sie sich gerne für eine Antragsberatung mit dem Verkehrsministerium in Verbindung.
Fristen
30. November
Unterlagen
Die Förderrichtlinie und den Förderantrag sowie weitere Informationen zum Förderprogramm und zum Mobilitätsmanagement finden Sie online auf der Internetseite des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg.
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Zuständigkeit
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat 14 – Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement und Recht
Dorotheenstraße 8
70173 Stuttgart
E-Mail-Adresse: b2mm@vm.bwl.de
Freigabevermerk
29.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg



