Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Förderprogramm „Kommunale Digitallotsen“ – Weitergabevertrag abschließen
Das Ziel des Förderprogramms ist es, Mitarbeitende in den Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg als digitale Multiplikatoren auszubilden. Sie sollen die digitale Transformation von Verwaltungsprozessen anstoßen und Digital-Projekte beschleunigen.
Das Förderprogramm besteht aus einer dreitägigen Basisqualifizierung und verschiedenen Aufbauprogrammen.
Diese finden bei folgenden Bildungsträgern statt:
- Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
- Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg
Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Mitarbeitenden noch nicht bei einem Bildungsträger für eine Basisqualifizierung oder ein Aufbauprogramm angemeldet. Eine Förderung nach einer Schulung ist nicht möglich.
- Gefördert werden:
- Städte und Gemeinde
- von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person
- von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen
- von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen
- Stadt- und Landkreise
- von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen
- ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen
- Die Teilnahme an einem Aufbauprogramm wird nur gefördert, wenn Sie vorher an einer Basisqualifizierung teilgenommen haben.
Verfahrensablauf
- Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
- Wählen Sie dabei aus:
- die gewünschte Qualifizierung: Basisqualifizierung oder Aufbauprogramm.
- den gewünschten Bildungsträger.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
- Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigten Bildungs-Voucher-ID’s (Basisqualifizierung) oder Aufbauprogramm-ID’s für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
- Nach Erhalt der ID’s können Sie sich bei den Bildungsträgern für eine Schulung anmelden.
- Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Teilnahmegebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.
Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg.
Unterlagen
Basisqualifizierung: keine
Aufbauprogramm:
- Teilnahmezertifikate aus der Basisqualifizierung
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
In der Regel 5-10 Kalendertage
Sonstiges
Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Städtetag Baden-Württemberg e.V.
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
Stand: 05.10.2021
Verantwortlich: Städtetag Baden-Württemberg



