Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt; europäische Berufsqualifikation anerkennen
Wenn Sie eine Ausbildung abgeschlossen haben, mit der Sie als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt arbeiten dürfen, können Sie diesen Abschluss anerkennen lassen. Mit dieser Anerkennung und der Zulassung dürfen Sie in Deutschland als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der deutschen Rechtsanwaltsausbildung unterscheidet, müssen Sie zunächst eine Eignungsprüfung ablegen.
Voraussetzungen
Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin beziehungsweise eines europäischen Rechtsanwalts berechtigt.
Verfahrensablauf
Stellen Sie einen Antrag bei einem Gemeinsamen Justizprüfungsamt. Dieses prüft, ob Sie während Ihrer Ausbildung alle Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die für die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in Deutschland erforderlich sind. In diesem Fall wird Ihr Abschluss anerkannt. Sollten sich Unterschiede ergeben, müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Als schriftliche Prüfungsleistungen sind zwei Aufsichtsarbeiten anzufertigen. Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kurzvortrag und einem Prüfungsgespräch. Über die erfolgreich abgelegte Eignungsprüfung erteilt das Prüfungsamt eine Bestätigung. Eine nicht bestandene Eignungsprüfung darf zweimal wiederholt werden.
Fristen
Die Fristen sind in den Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämtern unterschiedlich.
Unterlagen
- Antrag
- ein tabellarischer Lebenslauf
- ein Nachweis der Berechtigung zum unmittelbaren Zugang zum Beruf einer europäischen Rechtsanwältin beziehungsweise eines europäischen Rechtsanwalts
- ein Nachweis, dass mehr als die Hälfte der Mindestausbildungszeit in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt wurde, oder eine Bescheinigung über eine mindestens dreijährige Berufsausübung in einem dieser Staaten
- eine Erklärung darüber, ob und bei welchen Prüfungsämtern schon einmal ein Antrag gestellt oder eine Eignungsprüfung abgelegt wurde
Welche Unterlagen gegebenenfalls darüber hinaus benötigt werden, erfahren Sie beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt.
Kosten
Die Kosten hängen von Ihrem persönlichen Fall ab.
Sonstiges
keine
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an eines der Gemeinsamen Juristischen Prüfungsämter in Stuttgart, Berlin oder Düsseldorf.
Freigabevermerk
17.11.2025 Justizministerium Baden-Württemberg



