Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Falls Sie einen Hauptwohnsitz haben, müssen Sie für die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte, zu der für Sie zuständigen eID-Karte-Behörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie die Adressänderung in der eID-Karte-Behörde an Ihrem aktuellen Wohnort vornehmen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, da auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige eID-Karte.
- Sie sind umgezogen.
Bei Nutzung des Online-Dienstes zur elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA):
- Sie kennen Ihre persönliche sechsstellige PIN.
- Sie haben ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät.
- Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone, Tablet oder PC installiert.
- Sie haben ein Nutzerkonto (bspw. der BundID).
Verfahrensablauf
Sie nutzen den digitalen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung:
- Ihre Adresse wird automatisch auf dem Chip Ihrer eID-Karte geändert.
oder
Sie melden sich persönlich bei der eID-Karte-Behörde am neuen Wohnort:
- Sie legen Ihre aktuelle amtliche Meldebestätigung, Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis und Ihre gültige eID-Karte vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihre Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen oder selbst online ändern.
Unterlagen
- gültige eID-Karte
- anerkannter und gültiger ausländischer Pass oder Personalausweis
- aktuelle amtliche Meldebestätigung
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Sonstiges
Wenn Sie die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern wollen, müssen Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Kartenmuster; Seriennummer; Chip
- § 6 Absatz 1 Sachliche Zuständigkeit
- § 7 Örtliche Zuständigkeit
- § 12 Absatz 4 Elektronischer Identitätsausweis
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Pflichten des Karteninhabers
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Ungültigkeit
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Verordnungsermächtigung
Personalausweisverordnung (PauswV)
- § 36b Entsprechende Anwendung der Vorschriften über den Personalausweis
- § 2 eID-Karte-Behörden
Zuständigkeit
eID-Karte-Behörden in Baden-Württemberg sind:
- die Gemeinden als Ortspolizeibehörden
- die Verwaltungsgemeinschaften, welche die Aufgaben der Meldebehörde erledigen oder erfüllen.
Dort nehmen in der Regel die Bürgerbüros bzw. die Bürgerämter die Aufgaben einer eID-Karten-Behörde wahr.
Freigabevermerk
13.03.2024 Innenministerium Baden-Württemberg



