Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen berufsbildender Einrichtungen - gewerbliche Berufe, Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe
Wenn Sie Leistungen in allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen im Bereich der Gesundheits-, Heil und sozialen Berufe erbringen, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Hierzu ist eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Freiburg notwendig, die dem zuständigen Finanzamt vorzulegen ist.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung können Sie online über das Portal service-bw beantragen:
- Sie füllen den Antrag online aus und laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
- Der Antrag wird geprüft.
- Bei Unklarheiten, fehlenden Unterlagen oder Angaben bzw. Rückfragen nimmt der/die zuständige Sachbearbeiter/in mit Ihnen Kontakt auf.
- Nach positiver Prüfung aller Unterlagen wird Ihnen eine Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung ausgestellt.
- Die Bescheinigung wird in Papierform mit Dienstsiegel ausgestellt und Ihnen zusammen mit der Gebührenmitteilung zugeschickt.
Fristen
keine
Unterlagen
Alle Anlagen sind formlos einzureichen:
Anlage 1: Stoffverteilungsplan für alle zu bescheinigenden Kurse
Anlage 2: Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte
Anlage 3: Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen
Anlage 4: Nachweise über stattgefundene Kurse in der Vergangenheit (nur bei rückwirkender Beantragung)
Kosten
50 EUR bis 250 EUR pro ausgestellter Bescheinigung.
Eine mögliche Gebührenfreiheit richtet sich nach dem Landesgebührengesetz. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit dem Regierunspräsidium Freiburg auf.
Bearbeitungsdauer
1 bis 4 Wochen
Bezugsort
Der steuerlich relevante Sitz der berufsbildenden Einrichtung befindet sich in Baden-Württemberg.
Sonstiges
Die Bescheinigungen gelten grundsätzlich unbefristet.
Die Bescheinigungen gelten explizit für die darin genannten Kurse/Lehrgänge, nicht aber allgemein für den/die Antragsteller/in. Eine neue oder zusätzliche Bescheinigung ist deshalb zu beantragen, insbesondere wenn
- sich die antragstellende Person ändert (zum Beispiel Umfirmierung von einer GbR in eine GmbH),
- neue Kurse/Lehrgänge hinzu kommen oder
- bei bereits bescheinigten Kursen/Lehrgängen die Inhalte oder die zeitlichen Abläufe stark verändert werden.
Für Bescheinigungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen betreffen, informieren Sie sich bitte zur Antragstellung hier.
Rechtsgrundlage
- § 4 Nr. 21 a) bb) Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Freiburg als landesweit zuständige Stelle:
- Gewerbliche Berufe: Referat 22
- Gesundheits-, Heil- und Sozialberufe: Referat 23



