Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Reisegewerbekarte verlängern lassen
Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.
Beispielsweise
- als Schaustellerin oder Schausteller,
- als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
- als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.
Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.
Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Voraussetzungen
Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung der Reisegewerbekarte müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Nach Erhalt aller Unterlagen prüft die Behörde Ihren Antrag.
Fristen
Keine
Unterlagen
- Reisegewerbekarte
- Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist; ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrags (zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für jede Person, die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt ist (bei juristischen Personen: für diese selbst und für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob eine Verfahrenseröffnung vorliegt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramts
- Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- Wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen: zusätzlich Nachweis oder Nachweise über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung beziehungsweise der Gebührenverordnung des Landratsamts.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle muss über Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die beantragte Erlaubnis als erteilt, wenn Ihr Antrag hinreichend bestimmt ist.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann die Frist einmal angemessen verlängern, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Diese Fristverlängerung muss die zuständige Stelle begründen und Ihnen rechtzeitig mitteilen.
Bezugsort
Wohnort der antragsstellenden Person
Sonstiges
Keine
Rechtsgrundlage
- § 55 Reisegewerbekarte
Zuständigkeit
Untere Verwaltungsbehörde, also je nach Wohnort die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
Vertiefende Informationen
keine
Freigabevermerk
06.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg



