Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Ersatzausstellung der Gemeinschaftslizenz beantragen
Wenn eine Gemeinschaftslizenz nicht mehr vorhanden oder unleserlich ist, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr benötigen Sie eine Gemeinschaftslizenz.
Darüber hinaus benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz.
Sie müssen jede Urkunde oder beglaubigte Kopie ersetzen lassen, wenn diese:
- verloren geht
- gestohlen wird
- unbrauchbar wird zum Beispiel durch
- Verschmutzung
- Wasserschäden
Bei der Beantragung müssen Sie den Verlust glaubhaft machen. Wenn ein Exemplar gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen.
Hinweis zum Ersatz bei einer noch gültigen Güterkraftverkehrserlaubnis:
Die vorstehende Vorgehensweise gilt entsprechend für noch gültige Erlaubnisse für den gewerblichen Güterkraftverkehr im Inland und deren Ausfertigungen.
Voraussetzungen
Ihre Erlaubnisurkunde oder Gemeinschaftslizenz oder die Ausfertigungen/Kopie für ein Fahrzeug ist verloren gegangen, gestohlen worden oder ist unbrauchbar beziehungsweise unleserlich.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag für die Ersatzausstellung.
- Den Antrag müssen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
- Die zuständige Genehmigungsbehörde prüft die Unterlagen und stellt eine Ersatz-Gemeinschaflizenz beziehungsweise den Ersatz einer beglaubigten Kopie aus.
- Den Antrag müssen Sie bei der Genehmigungsbehörde Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag stellen.
Fristen
Wenden Sie sich bei Verlust einer Urkunde oder beglaubigten Kopie sofort an die zuständige Genehmigungsbehörde.
Unterlagen
- Antrag auf Ersatzausstellung
- bei Verlust: zusätzlich schriftliche Erklärung
- bei Diebstahl: zusätzlich Diebstahlanzeige
Kosten
Von 40,00 EUR bis 100,00 EUR
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.
Sonstiges
Wenn die Gemeinschaftslizenz gestohlen wird, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und sich anschließend bei Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde melden.
Rechtsgrundlage
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV)
Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG):
- § 3 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer mit Sitz im Inland
- § 5 Gewerblicher Güterkraftverkehr durch Unternehmer ohne Sitz im Inland
Zuständigkeit
- für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
- für einen Landkreis: das Landratsamt
Freigabevermerk
08.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg



