Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten erhalten. Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zuerst genommen werden müssen, informiert. Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Umständen Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gewährt werden
- Besondere Lebensverhältnisse:
- keine oder keine ausreichende Wohnung
- ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
- gewaltgeprägte Lebensumstände
- Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
- vergleichbare nachteilige Umstände
- Soziale Schwierigkeiten :
- Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
- Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes
- familiäre oder andere soziale Beziehungen
- Straffälligkeit
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leistungen möglich sein, können Sie besipielsweise folgende Leistungen bekommen:
- Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
- Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung
- Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
- Dienst-, Geld - und Sachleistungen sind möglich.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidungen notwendig.
Verfahrensablauf
- Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
- Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
- Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
- weitere mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfen zum Lebensunterhalt oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
- Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.
Fristen
keine
Unterlagen
In der Regel sind zunächst keine Unterlagen erforderlich. Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfordern.
Kosten
keine
Sonstiges
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe:
- § 67 Leistungsberechtigte
- § 68 Umfang der Leistungen
Zuständigkeit
Das Sozialamt
Sozialamt ist,
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Freigabevermerk
19.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



