Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Ermächtigung von Ärzten und Ärztinnen nach Strahlenschutzverordnung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen bei beruflicher Exposition beantragen
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung nach Strahlenschutzverordnung von Personen mit beruflicher Exposition durchführen? Dann benötigen Sie dafür eine Ermächtigung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen können. Die Ermächtigung wird nur Ärztinnen und Ärzten erteilt, welche die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen. Die Ermächtigung ist personengebunden und auf fünf Jahre befristet. Sie ist bundesweit gültig.
Voraussetzungen
- die Approbation als Arzt oder Ärztin oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes und
- die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung entsprechend den Vorgaben des Richtlinienmoduls zur Strahlenschutzverordnung „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung“
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition nach Strahlenschutzverordnung elektronisch oder schriftlich beantragen.
Fristen
- Erteilung der Ermächtigung vor Beginn der Durchführung der ärztlichen Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition
- mindestens alle fünf Jahre Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung von Personen mit beruflicher Exposition durch ermächtigte Ärzte
- neue Ermächtigung rechtzeitig vor Ablauf der 5 Jahresfrist der noch gültigen Ermächtigung beantragen
Unterlagen
- Beglaubigte Kopie Ihrer Approbation
- Beglaubigte Kopie der Anerkennung der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin beziehungsweise der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
- Bescheinigung des ermächtigten Arztes oder der ermächtigten Ärztin, bei dem oder der die praktische Erfahrung (Sachkunde) erworben wurde.
- Für alle erforderlichen Kurse jeweils eine Kopie der Bescheinigung der durchführenden Einrichtung, dass der jeweilige Kurs erfolgreich besucht wurde.
Kosten
abhängig vom Einzelfall zwischen 400 Euro und 5.000 EUR
Sonstiges
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart finden Sie das Dokument für den schriftlichen Antrag.
Rechtsgrundlage
- § 47 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
- § 48 Aktualisierung der Fachkunde
- § 175 Ermächtigte Ärzte
Zuständigkeit
Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 96 „Arbeitsmedizin, Staatlicher gewerbeärztlicher Dienst“
Freigabevermerk
08.08.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg



