Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Bürgergeld mitteilen
Während des Bürgergeldbezugs ist das Jobcenter über bestimmte Änderungen in den persönlichen/finanziellen Verhältnissen zu informieren.
Voraussetzungen
Wer Bürgergeld bezieht, muss das Jobcenter unverzüglich über Veränderungen der persönlichen und/oder finanziellen Lebensumstände informieren.
Änderungen in persönlichen und/oder finanziellen Verhältnissen wirken sich oft auch auf den Anspruch auf Bürgergeld aus. Daher ist es wichtig, das Jobcenter über Veränderungen so schnell als möglich zu informieren. Hierzu sind Bürgergeldbeziehende gestezlich verpflichtet. Wird diese Pflicht verletzt, kann es sein, dass Bürgergeld in falscher Höhe ausbezahlt worden ist. Das Bürgergeld ist dann zurückzuzahlen.
Beispiele für wichtige Veränderungen:
- Umzug
- Ein-/oder Auszug einer anderen Person in die Wohnung
- Erhöhung/Verringerung Miet- und Heizkosten
- Aufnahme/Beendigung Arbeitsverhältnis
- Erhöhung/Verringerung Erwerbseinkommen
- Änderung Beschäftigungsverhältnis
- Aufnahme/Beendigung einer selbständigen Tätigkeit
- Erbschaft
- Änderung Kontaktdaten
- Änderung Bankverbindung
- Änderung Familienstand (Heirat, Scheidung)
- Schwangerschaft/Geburt eines Kindes
- Aufnahme/Beendigung Studium, Schulabschluss
- Wechsel Krankenkasse
- Tod eines Mitglieds der Bedarfgemeinschaft
- Aufnahme in stationäre Einrichtung (zum Beispiel Pflegeheim).
Verfahrensablauf
Dem Jobcenter muss die Veränderung sowie passende Nachweise unverzüglich mitgeteilt werden. Die Mitteilung über die Veränderung kann schriftlich, persönlich, telefonisch oder online gegenüber dem Jobcenter erfolgen.
Das Jobcenter prüft inwieweit sich die Verändeurung auf den Bürgergeldanspruch auswirkt und setzt diesen gegebenenfalls neu fest.
Fristen
Veränderungen sind unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen
Unterlagen
Bei einer Veränderung sind dem Jobcenter die passenden Nachweise vorzulegen wie zum Beispiel eine aktuelle Lohnbescheinigung.
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang der Änderungen und der Nachweise ab.
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil:
- § 60 Angabe von Tatsachen
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende:
- § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
Zuständigkeit
Jobcenter
Vertiefende Informationen
keine
Freigabevermerk
08.01.2026 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg



