Zum Inhalt springen (Enter drücken)

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
Verarbeitungsunternehmen
Outdooractive AG
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Integration des Dienstes
  • Personalisierung
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage
  • Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Website, von der die Anforderung kommt
  • Browser
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
  • Sprache und Version der Browsersoftware
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Ort der Verarbeitung
Deutschland
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die vorstehenden Daten zur Bereitstellung der Website von Outdooractive AG werden gelöscht, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist. Eine Löschung der Daten in Logfiles findet spätestens nach vierzehn Tagen statt.
Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

privacy@outdooractive.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Regiondo
Dies ist ein Plug-In für den Erlebnisshop Regiondo.
Verarbeitungsunternehmen
Regiondo GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Verkauf von Erlebnisangeboten (geführte Wanderungen, Veranstaltungen, etc.)
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Name des Service Providers
  • Name der abgerufenen Informationen
  • Datum, Uhrzeit und Dauer des Abrufs
  • Übertragene Datenmenge
  • Geräte-Informationen
  • http-Status-Code
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Regiondo GmbH
  • Etwaige Dienstleister, wie Zahlungsdienstleister oder Chat-Tools bei Kundenanfragen
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

sekretariat@isico-datenschutz.de oder dataprotection@regiondo.com

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Weltweit
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dobel
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_login
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dobel
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Dobel Ortsmitte
Kurhaus
Wasserturm
Eyachtal
Dienstleistungen

Ausweis beantragen

Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?

Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung. 

Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft. 

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER. 

So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.

Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.

LuKIFG - Förderung kommunaler Infrastruktur

Es handelt sich um ein Förderprogramm des Landes für die Kommunen zur Förderung der kommunalen Infrastruktur in Baden-Württemberg aus Mitteln des Bundes-Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Ziel ist eine funktionsfähige, moderne öffentliche Infrastruktur.

Voraussetzungen

Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin ist ausschließlich die jeweilige Kommune. Förderfähig sind Sachinvestitionen von Kommunen in die öffentliche Kommunalinfrastruktur sowie entsprechende Investitionen Dritter in deren Infrastruktureinrichtungen, soweit diese der Erfüllung von kommunalen Aufgaben dienen.

Die Kommunen müssen sich mit ihren jeweiligen Zugangsdaten zum Behördenkonto im Serviceportal Baden-Württemberg anmelden.

Verfahrensablauf

Die Förderung wird ausschließlich über das digitale Verfahren abgewickelt.

Der Verfahrensablauf ist durch die VwV LuKIFG vorgegeben. Er beginnt mit der Anzeige einer Investitionsmaßnahme gemäß Nummer 7 VwV LuKIFG.

1. Formular "Maßnahme anzeigen"

Diese Anzeige erfolgt im Formular „Maßnahme anzeigen“. Dort sind die Angaben, die unter Nummer 7.1 VwV LuKIFG aufgeführt sind, einzutragen. Systemseitig finden verschiedene Plausibilitätsprüfungen statt. Wenn alle Eingaben erfolgt sind und keine Fehler (rote Dreiecke an der linken Gliederungsleiste) vorhanden sind, kann die Anzeige am Ende des Formulars abgesendet werden.

Die Kommune erhält direkt im Anschluss eine PDF-Datei in ihr Behördenkonto mit Angaben unter anderem zur Bewilligungs-ID der Maßnahme.

Mit vollständiger Anzeige der jeweiligen Investitionsmaßnahme gelten die angezeigten und eingeplanten Mittel nach dem LuKIFG als bewilligt (Nummer 8 VwV LuKIFG).

Eine inhaltliche Prüfung findet im Rahmen der Anzeige nicht statt. Eine Prüfung erfolgt erst und ausschließlich im Rahmen der Prüfung der Stichproben nach Nummer 13 VwV LuKIFG. Nicht gemäß den Vorgaben der VwV LuKIFG verwendete LuKIFG-Mittel können gemäß Nummer 14 VwV LuKIFG zurückgefordert werden.

Da das LuKIFG selbst kein Doppelförderungsverbot beinhaltet, wird im Rahmen der Zuweisung von LuKIFG-Mitteln nicht geprüft, ob mit der Zuweisung von LuKIFG-Mitteln gegen ein gegebenenfalls im Rahmen einer sonstigen Zuwendung von Bund/Land/EU bestehendes Doppelförderungsverbot verstoßen wird. Verstöße gegen ein gegebenenfalls im Rahmen einer sonstigen Zuwendung von Bund/Land/EU bestehendes Doppelförderungsverbot lassen die Bewilligung von LuKIFG-Mitteln unberührt, können aber zu Rückforderungen einer sonstigen Zuwendung von Bund/Land/EU führen.

2. Formular "Mittelanmeldung"

Die Mittelanmeldung gemäß Nummer 10.1 VwV LuKIFG erfolgt mit dem Formular „Mittelanmeldung“. Hier muss zunächst anhand der Bewilligungs-ID der Maßnahme die angezeigte Maßnahme identifiziert werden. Im Rahmen der für die Investitionsmaßnahme eingeplanten LuKIFG-Mittel können beliebig viele Mittelauszahlungen beantragt werden.

Die Auszahlung der Mittel an die Kommunen erfolgt gemäß Nummer 10.3 VwV LuKIFG auf die im Formular „Maßnahme anzeigen“ ausgewählte Bankverbindung.

Eine Prüfung der Anmeldung des Mittelbedarfs findet zum Zeitpunkt der Anmeldung des Mittelbedarfs nicht statt. Eine Prüfung erfolgt erst und ausschließlich im Rahmen der Prüfung der Stichproben nach Nummer 13 VwV LuKIFG. Nicht gemäß den Vorgaben der VwV LuKIFG verwendete oder verfrüht angemeldete und ausgezahlte LuKIFG-Mittel können gemäß Nummer 14 VwV LuKIFG zurückgefordert werden und sind gegebenfalls zu verzinsen.

3. Formular "Verwendungsbestätigung"

Mit diesem Formular werden die notwendigen Angaben zur Verwendungsbestätigung gemäß Nummer 11.1 VwV LuKIFG eingegeben und die Investitionsmaßnahme als abgeschlossen gemeldet. Dies ist Voraussetzung, um im Formular „Mittelanmeldung“ die abschließende Zahlung für die geförderte Maßnahme zu beantragen.

Solange über das Formular „Mittelanmeldung“ Mittel zum Abruf angemeldet sind, die noch nicht an die Kommune ausgezahlt wurden, ist aus technischen Gründen die Abgabe der Verwendungsbestätigung nicht möglich.

4. Formular "Änderung/Stonierung einer angezeigten Maßnahme"

Mit diesem Formular hat die Kommune die Möglichkeit, die Angaben zu einer angezeigten Investitionsmaßnahme zu ändern oder angezeigte Investitionsmaßnahmen insgesamt zu stornieren. Notwendige Änderungen an den Angaben zu einer angezeigten Investitionsmaßnahme sind spätestens mit der Abgabe der Verwendungsbestätigung durchzuführen.

Solange über das Formular „Mittelanmeldung“ Mittel zum Abruf angemeldet sind, die noch nicht an die Kommune ausgezahlt wurden, ist aus technischen Gründen eine Änderung der Angaben einer angezeigten Investitionsmaßnahme über dieses Formular nicht möglich.

5. Stichprobenprüfung

Die Regierungspräsidien prüfen jährlich eine Stichprobe von mindestens 5 Prozent der abgeschlossenen Investitionsmaßnahmen gemäß Nummer 13.1 VwV LuKIFG. Dazu müssen die Kommunen maßnahmenbezogene Belege gemäß Nummer 12 VwV LuKIFG vorhalten.

Fristen

Es sind die in Nummer 5.1 VwV LuKIFG angegebenen Fristen zu beachten:

Investitionsmaßnahmen können finanziert werden, sofern sie

a) nicht vor dem 01. Januar 2025 begonnen wurden,

b) bis zum 31. Dezember 2036 im digitalen Verfahren gemäß Nummer 7.1 VwV LuKIFG angezeigt wurden und

c) bis zum 31. Dezember 2042 abgeschlossen und vollständig abgenommen werden.

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

Nicht gemäß den Vorgaben verwendete Mittel können zurückgefordert und verzinst werden.

Zuständigkeit

Die Förderung wird ausschließlich über das digitale Verfahren abgewickelt. Eine Prüfung durch das Land erfolgt erst und ausschließlich im Rahmen der Prüfung von Stichproben.

Vertiefende Informationen

Die Antworten auf die derzeit wichtigsten Fragen zum LuKIFG (FAQs) finden Sie hier:

Freigabevermerk

27.02.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg