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Outdooractive
Dieser Dienst lädt und übermittelt Daten an den externen Dienstleister Outdooractive AG.Outdooractive AG stellt elektronische Tools (z.B.: Tourenplaner, Tourensuche, Online-Landkarten u.a.) zur Verfügung, mit denen die Nutzer Touren suchen, Routen planen oder eigene Touren entwerfen können.Der Dienst bietet diese Waren und Leistungen von Kooperationspartnern über eine Einbindung auf dieser Seite an.
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Outdooractive AG
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
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Deutschland
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Datenempfänger
   

Outdooractive AG

Missener Straße 18
87509 Immenstadt
Deutschland

+49 8323-80060
support@outdooractive.com

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privacy@outdooractive.com

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Regiondo
Dies ist ein Plug-In für den Erlebnisshop Regiondo.
Verarbeitungsunternehmen
Regiondo GmbH, Mühldorfstraße 8, 81671 München
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  • Verkauf von Erlebnisangeboten (geführte Wanderungen, Veranstaltungen, etc.)
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Europäische Union
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Regiondo GmbH
  • Etwaige Dienstleister, wie Zahlungsdienstleister oder Chat-Tools bei Kundenanfragen
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

sekretariat@isico-datenschutz.de oder dataprotection@regiondo.com

Weitergabe an Drittländer
 

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Gemeinde Dobel
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Dobel Ortsmitte
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Dienstleistungen

Ausweis beantragen

Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?

Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung. 

Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft. 

Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER. 

So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.

Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.

Jägerprüfung - Zulassung beantragen

Sie dürfen die Jagd nur dann ausüben, wenn Sie einen gültigen Jagdschein besitzen. Um einen Jagdschein zu erhalten, müssen Sie erfolgreich die Jägerprüfung ablegen.

In der Prüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in fünf Prüfungsfächern nachweisen:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
  • Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
  • Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd
  • Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
  • Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes (insbesondere Erkennungsmerkmale der wichtigsten Wildkrankheiten, hygienisch erforderliche Maßnahmen und Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Lebensmittels Wildbret)

Diese Kenntnisse können Sie sich in einem anerkannten Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung aneignen.

Zum Lehrgang gehören eine theoretische und eine praktische Ausbildung. Er umfasst mindestens 130 Stunden zuzüglich Schießausbildung.

Voraussetzungen

  • Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang einer anerkannten Ausbildungsstätte
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Mindestalter bei Ablegen der schriftlichen Prüfung: 15 Jahre

Verfahrensablauf

Sie müssen sich rechtzeitig zur Jägerprüfung anmelden.

Mindestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfung erhalten Sie von der Prüfungsstelle eine schriftliche Einladung (Ladung). Dadurch sind Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Sie legen die Jägerprüfung vor dem Prüfungsausschuss ab, der aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern besteht.

Die Prüfung besteht aus drei Teilen:

  • Schriftliche Prüfung: die oben genannten fünf Prüfungsfächer mit je 25 Fragen; Multiple Choice-Fragen aus einem bekannten Fragenkatalog; mindestens 13 richtige Antworten pro Fach sind zum Bestehen nötig.
  • Waffenhandhabungsprüfung und Schießprüfung: Prüfen des sicheren praktischen Umgangs mit Lang- und Kurzwaffen. Waffenhandhabung und Schießen werden gemeinsam geprüft und gewertet.
  • Mündlich-praktische Prüfung: Beantwortung mündlicher Fragen und Abfrage beziehungsweise Demonstration praktischer Tätigkeiten und Kenntnisse aus allen oben ganennten fünf Prüfungsfächern, 15 Minuten Prüfungszeit pro Fach.

Fristen

Sie müssen sich spätestens vier Wochen vor der schriftlichen Prüfung anmelden. Pro Jahr gibt es mindestens vier Prüfungstermine.

Hinweis: Ob in der von Ihnen gewünschten Region eine Prüfung stattfindet, hängt von der Anzahl der Anmeldungen ab. Erkundigen Sie sich hierzu bei der Prüfungsstelle (Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.).

Unterlagen

  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Wenn Sie minderjährig sind: schriftliche Einverständniserklärung Ihrer gesetzlichen Vertreter
  • Nachweis über die Bezahlung der Prüfungsgebühr

Kosten

Es fallen Kosten für den Ausbildungslehrgang und die Prüfungsgebühren an.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.

Sonstiges

Angehende Falkner und Falknerinnen können eine eingeschränkte Jägerprüfung ablegen. Dabei entfällt vor allem die Schießprüfung. Wollen sie nach Bestehen der eingeschränkten Jägerprüfung später einen Jahresjagdschein beantragen, müssen sie die fehlenden Prüfungsabschnitte nachholen.
Zusätzlich zur eingeschränkten Jägerprüfung benötigen Falknerinnen und Falkner noch eine spezielle Falknerprüfung, die in Baden-Württemberg nicht abgelegt werden kann.
Nähere Auskünfte erteilen die Falknerverbände.

Zuständigkeit

Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. (beliehene Prüfungsstelle)

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

19.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg