Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
Die Landesstiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis in Not geraten sind. Stiftungsleistungen können vor allem beantragt werden von:
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigendem Kind,
- Familien mit behinderten Angehörigen,
- Einelternfamilien.
Die finanzielle Leistung der Landesstiftung soll dabei helfen, eine Notlage zu überwinden. Die Stiftungsleistungen sind freiwillige Leistungen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Höhe der Unterstützung ist einkommensabhängig und fällt je nach individueller Notlage unterschiedlich aus.
Voraussetzungen
Leistungen der Landesstiftung können Sie erhalten, wenn
- Ihre Familie in Not geraten ist,
- keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (zum Beispiel Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind,
- die Notlage mithilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen ist und
- Sie als antragstellende Person Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie ein Gespräch mit der zuständigen Stelle. Im Rahmen dieses Gespräches füllt die Beratungsstelle den Antrag an die Landesstiftung gemeinsam mit Ihnen aus. Danach leitet sie den Antrag an den Vergabeausschuss beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg weiter. Dieser entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid der L-Bank.
Lehnt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Ihren Antrag ab, erhalten Sie von dort Nachricht.
Fristen
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich
Unterlagen
- Belege über Einkünfte und Zahlungsverpflichtungen
- Mietvertrag
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Kosten
keine
Sonstiges
Weitere Hinweise finden Sie auch unter www.familie-in-not.de.
Zuständigkeit
- Beratungsstellen inklusive Schuldnerberatungsstellen der freien gemeinnützigen Träger (wie zum Beispiel Caritas, Diakonie, pro familia).
- Beratungsstellen der Gemeinden, Jugend- und Sozialämter
- die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen
- Krankenhaussozialdienste und Sozialstationen
Vertiefende Informationen
- www.familie-in-not.de
- Eine Übersicht der anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen finden Sie unter Informationen für Mütter und Väter BW.
- Kommunalverbandes für Jugend- und Soziales (KVJS).
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
18.08.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



