Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erklären
Sämtliche Informationen, die Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit einer Behandlung erhalten, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte diese Informationen nicht Dritten gegenüber offenbaren dürfen, es sei denn, dies wird durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt es oder Sie haben die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden.
Hinweis: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber Angehörigen der Patientin oder des Patienten.
Entbindet die Patientin oder der Patient die behandelnde Ärztin oder behandelnden Arzt von der Schweigepflicht, so ist diese bzw. dieser zur Offenbarung befugt, aber nicht verpflichtet.
Voraussetzungen
Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht setzt keine Geschäftsfähigkeit, sondern die Einwilligungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten voraus.
Hinweis: Entbinden Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht, muss er oder sie Sie über die Folgen aufklären.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, die Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich zu erklären. Machen Sie folgende Angaben:
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Name der Ärztin oder des Arztes
- für welche Unterlagen die Entbindung gelten soll
- zu welchem Zweck Sie die Entbindung erteilen
- an wen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Unterlagen weitergeben darf
- ob Sie eine einmalige, zeitlich beschränkte, dauerhafte oder wiederkehrende Datenübermittlung erlauben.
Die Erstellung einer Kopie der Entbindungserklärung für die eigenen Unterlagen ist rechtlich zwar nicht zwingend, dürfte jedoch empfehlenswert sein.
Händigen Sie die Erklärung Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.
Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
Die ärztliche Schweigepflicht und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sind rechtlich komplexe Themen. Vor diesem Hintergrund können die vorstehenden Informationen keine erschöpfende Auskunft hierzu geben. Im Einzelfall kann es angezeigt sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Rechtsgrundlage
- § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg:
- § 9 Schweigepflicht
Zuständigkeit
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt
Vertiefende Informationen
Im Internet finden sich zahlreiche Muster und Empfehlungen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Möglicherweise hat auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein entsprechendes Muster verfügbar, das er Ihnen aushändigen kann.
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
04.04.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg



