Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Mutterschutzlohn
Sie können wegen einer Beschäftigungseinschränkung oder eines Beschäftigungsverbotes während Ihrer Schwangerschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten? In diesen Fällen erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Dies gilt auch, wenn sie nur geringfügig (Minijob) beschäftigt sind.
Der Mutterschutzlohn soll das Einkommen der werdenden Mutter sichern und Verdienstminderungen vermeiden. Er ist daher vergleichbar mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Ihrem Durchschnittsbruttoverdienst
- der letzten 13 Wochen oder
- der letzten drei Monate vor Beginn des ersten Schwangerschaftsmonats.
Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers endet
- während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) und
- wenn es zu einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch kommt.
Hinweis: Alle Arbeitgeber müssen eine Umlage an die Krankenkassen zahlen, bei denen Beschäftigte krankenversichert sind (Umlage U2). Im Gegenzug erstattet die zuständige Krankenkasse die Aufwendungen des Arbeitgebers für den Mutterschutzlohn auf Antrag. Das gilt auch bei Minijobberinnen.
Voraussetzungen
Mutterschutzlohn können Sie erhalten, wenn für Sie Folgendes gilt:
- wenn Ihre Tätigkeit zum Beispiel mit schweren körperlichen Arbeiten oder mit Arbeiten mit erhöhter Gesundheitsgefährdung verbunden ist und Ihr Arbeitgeber Sie nicht an einen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz umsetzen kann oder
- wenn Sie vor der Schwangerschaft vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr oder sonntags gearbeitet haben und Sie dafür Zuschläge bekommen haben oder
- wenn Ihr Arbeitgeber die Arbeitszeit nur bedingt ändern kann und Sie dann nur noch für einen Teil Ihrer bisherigen Arbeit beschäftigen kann oder
- wenn Sie ein Attest über ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen
Verfahrensablauf
Ein Attest über ein individuelles Beschäftigungsverbot müssen Sie so schnell wie möglich beim Arbeitgeber vorlegen.
Unterlagen
bei ärztlichem Beschäftigungsverbot: das Attest
Kosten
Die Kosten des Attestes für ein ärztliches Beschäftigungsverbot trägt die Schwangere.
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Der Arbeitgeber muss von sich aus den Mutterschutzlohn zahlen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.12.2017 freigegeben.



