Ausweis beantragen
Der Personalausweis läuft bald ab oder Sie benötigen einen Reisepass?
Unsere Mitarbeiterinnen im Hauptamt unterstützen Sie gerne zu unseren Öffnungszeiten mit der Beantragung.
Der Pass ist bereits beantragt und Sie wollen wissen, wann er zur Abholung bereit ist? HIER erhalten Sie über den aktuellen Status Auskunft.
Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in unserer Gemeinde. Unser Ziel ist es, das tägliche Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger sicher, geordnet und angenehm zu gestalten.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Email an unser Ordnungsamt Dobel. Die Kontaktdaten der Mitarbeitenden finden Sie HIER.
So können Sie eine Ordnungswidrigkeit melden: Formular (Microsoft Word Dokument, 96,07 KB) herunterladen, ausfüllen und per E-Mail an uns senden.
Alle Satzungen (wie bspw. Polizeiverordnung) finden Sie HIER.
Berufliches Gymnasium (dreijährige Aufbauform) - Aufnahme beantragen
Das Berufliche Gymnasium der dreijährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule, die auf einem mittleren Bildungsabschluss aufbaut. Sie umfasst drei Schuljahre und führt zur allgemeinen, bundesweit anerkannten Hochschulreife.
Das Angebot in Baden-Württemberg umfasst verschiedene Richtungen (je nach Angebot vor Ort):
- agrarwissenschaftlich
- biotechnologisch
- ernährungswissenschaftlich
- sozial- und gesundheitswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Gesundheit und Soziales)
- technisch (mit den Schwerpunkten Mechatronik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Technik und Management, Umwelttechnik)
- wirtschaftswissenschaftlich (mit den Schwerpunkten Wirtschaft, Internationale Wirtschaft und Finanzmanagement)
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Eingangsklasse:
- Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bei
- Realschulabschluss
- oder dem am Ende der Klasse 10 der Hauptschule (Werkrealschule) erworbenen, dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand
- oder der Fachschulreife
- Der Notendurchschnitt von 3,0 setzt sich aus folgenden Fächern zusammen, in dem Sie mindestens die Note ausreichend erreicht haben müssen:
- Deutsch
- Mathematik sowie
- die erste Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch), die Sie am aufnehmenden Beruflichen Gymnasium weiterführen
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs
- oder Versetzungszeugnis in die Klasse 11 des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs
- oder das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in eine gymnasiale Oberstufe.
Zusätzlich dürfen Sie bei Schuljahresbeginn noch nicht 19, bei abgeschlossener Berufsausbildung noch nicht 22 Jahre alt sein. Die Schulleitung kann beim Vorliegen von besonderen Umständen davon Ausnahmen machen.
Verfahrensablauf
Das Bewerbungsverfahren an öffentlichen beruflichen Schulen läuft online über das Portal BewO. Sie müssen den von BewO erstellten Aufnahmeantrag ausdrucken.
Erfüllen an einer Schule mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als es Plätze gibt, findet ein Auswahlverfahren statt.
Fristen
Anmeldungen sind bis zum 1. März für das kommende Schuljahr möglich. Später eingehende Bewerbungen werden nachrangig behandelt, sobald alle fristgerecht eingereichten Anmeldungen bearbeitet sind und noch freie Plätze vorhanden sind.
Unterlagen
- Aufnahmeantrag (Ausdruck am Ende des Online-Bewerbungsprozesses Bewo)
- Im Portal BewO enthaltene Erklärung, ob und gegebenenfalls an welchem anderen Gymnasium / Berufskolleg Sie bereits an einem Aufnahmeverfahren teilgenommen haben.
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg
- Beglaubigte Abschrift des Zeugnisses, das die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist
Liegt das Zeugnis zum Anmeldetermin noch nicht vor:- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Die Abschrift des notwendigen Zeugnisses müssen Sie unverzüglich nachreichen.
- beglaubigte Abschrift des letzten Schulzeugnisses
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das in der Bewerbung gewählte Berufliche Gymnasium (Priorität 1)
Vertiefende Informationen
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
22.01.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg



