Information des Ordnungsamts
Künftig werden bei festgestellten Parkverstößen in Dobel Hinweiszettel an den betroffenen Fahrzeugen angebracht. Diese informieren darüber, dass der Verstoß elektronisch erfasst wurde und in Kürze eine schriftliche Verwarnung per Post folgt.
Mit diesem Verfahren wird die Bearbeitung vereinfacht und die Zustellung der Verwarnungen beschleunigt.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen Fachbereichsleiter Herr Kapukaya, gerne persönlich zur Verfügung unter Tel. (07083) 745-18 oder per E-Mail an kapukaya(@)dobel.de.
Eierwürfe und Halloween-Scherze – kein Spaß auf Kosten anderer
In der Nacht zu Allerheiligen kam es in Dobel zu Eierwürfen auf Hausfassaden und Briefkästen. Solche Aktionen sind kein Kavaliersdelikt, sondern Sachbeschädigungen, die teure Reinigung oder sogar Neuanstriche notwendig machen können.
Wir bitten alle, auch an Halloween und ähnlichen Anlässen Rücksicht auf fremdes Eigentum zu nehmen und Verantwortung zu zeigen – Spaß und Feiern gehen auch ohne Schäden.
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen Fachbereichsleiter Herr Kapukaya, gerne persönlich zur Verfügung unter Tel. (07083) 745-18 oder per E-Mail an kapukaya(@)dobel.de.
Netze BW bleibt Stromnetzbetreiber in Dobel
Gemeinderat beschließt Fortsetzung der Zusammenarbeit
Die Netze BW GmbH wird auch in den kommenden Jahren das Stromnetz in Dobel betreiben. Der Gemeinderat hatte sich am 29. April 2025 für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit entschieden. Bürgermeister Christoph Schaack und Petra Schweizer, Leiterin Konzessionen Netze BW unterzeichneten nun den neuen Konzessionsvertrag, der ab dem 1. Februar 2026 für 20 Jahre gilt. „Die Netze BW hat sich als starker Partner bewiesen“, sagt Bürgermeister Christoph Schaack. „In Zeiten, in denen die Energiewende und Digitalisierung immer wichtiger werden, ist es für uns wichtig, einen Partner zu haben, der nicht nur für eine stabile Versorgung sorgt, sondern auch mit innovativen Ideen die Zukunft aktiv mitgestaltet. “
Petra Schweizer freut sich über die Entscheidung der Gemeinde: „Die erneute Partnerschaft mit Dobel ist für uns ein klares Signal der Wertschätzung und des Vertrauens. Gemeinsam werden wir die Energieversorgung zukunftssicher gestalten.“
Die Netze BW setzt bereits heute mit Projekten wie dem „NETZlabor Allgäu“ auf intelligente Lösungen für die Stromnetze von morgen. „Die Integration von erneuerbaren Energien, Elektromobilität und Wärmepumpen erfordert innovative Ansätze. Im NETZlabor wird beispielsweise untersucht, wie automatisierte Schaltvorgänge Ausfallzeiten bei Stromstörungen minimieren können. Ziel ist es, Haushalte bei Störungen innerhalb von weniger als einer Minute wieder mit Strom zu versorgen“, erklärt Schweizer.
Der Konzessionsvertrag erlaubt einem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen einer Stadt oder Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung auf deren Gemarkung. Im Gegenzug erhält die Kommune eine jährliche Konzessionsabgabe, die auf Basis der gelieferten Energiemengen berechnet wird.
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Dorfwiesen - 2. Änderung"
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Dorfwiesen - 2. Änderung"
-Erneute Veröffentlichung im Internet gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB- - pdf-Datei (PDF-Dokument, 231,79 KB)
Anlage 1 BP Dorfwiesen 2. Änderungsplan pdf-Datei (PDF-Dokument, 421,94 KB)
Anlage 2 BP Dorfwiesen 2. Änderung Textteil pdf-Datei (PDF-Dokument, 316,96 KB)
Anlage 3 BP Dorfwiesen 2. Änderung Begründung pdf-Datei (PDF-Dokument, 2,23 MB)
Anlage 4 Dorfwiesen 2. Änderung Abwägungstabelle pdf-Datei (PDF-Dokument, 3,26 MB)
Anlage 5 Umweltbericht 2025 pdf-Datei (PDF-Dokument, 2,77 MB)
Anlage 6 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 2024 und 2025 mit Formblätter pdf-Datei (PDF-Dokument, 3,77 MB)
Anlage 7 Erläuterung zur FFH-Prüfung Dobel 2024 und 2025 pdf-Datei (PDF-Dokument, 2,43 MB)
Anlage 8 Raumordnerische und städtebauliche Auswirkungsanalyse pdf-Datei (PDF-Dokument, 1,61 MB)
Anlage 9 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Stellungnahme v. 05.04.2023 pdf-Datei (PDF-Dokument, 246,73 KB)
Anlage 10 Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Stellungnahme v. 14.11.2024 pdf-Datei (PDF-Dokument, 146,88 KB)
Anlage 11 Landratsamt Calw, Stellungnahme vom 16.05.2023 pdf-Datei (PDF-Dokument, 198,13 KB)
Anlage 12 Landratsamt Calw, Stellungnahme vom 13.12.2024 pdf-Datei (PDF-Dokument, 134,45 KB)
Nutzungs- und Gebührenordnung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Dobel (Kindergarten und Lernkern) in der Fassung vom 29.07.2025
Gültig ab 01.09.2025. (PDF-Dokument, 276,97 KB)
Gemeinde Dobel - Zuschussprogramm für die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen und für die Modernisierung von Bestandsanlagen
Gemeinde Dobel - Zuschussprogramm für die Errichtung neuer Photovoltaikanlagen und für die Modernisierung von Bestandsanlagen. pdf-Datei (PDF-Dokument, 130,43 KB)
Hundesteuermarken
Sehr geehrte Dobler Bürgerinnen und Bürger,
bei unseren Kontrollen der Hundesteuermarken ist uns vermehrt aufgefallen, dass eben diese nicht am Hund bzw. am Halter getragen wurden. Laut § 11 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dobel müssen diese aber mitgeführt werden. Wenn nicht direkt am Hund, würden wir alternativ empfehlen, die Hundesteuermarke am Schlüsselbund zu befestigen, um sicherzustellen, dass diese mitgeführt wird. Der Verstoß gegen § 11 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Dobel ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
In dem Zuge möchten wir uns auch einmal bei allen kontrollierten Hundebesitzern für die Kooperation und Freundlichkeit bei den Kontrollen bedanken und hoffen das diese auch weiterhin so von Statten gehen.
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen Herr Kapukaya, gerne persönlich zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter Tel. (07083) 745-18 oder per E-Mail an kapukaya(@)dobel.de
Heckenrückschnitt/Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum
Heckenrückschnitt/Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum
Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen auch zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Die gerne als Schutz vor neugierigen Blicken an Grundstücksgrenzen stehenden Hecken wachsen jedoch nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Breite.
Oftmals befinden sich Hecken, Bäume, Sträucher und sonstige Pflanzen am Rande öffentlicher Wege oder Straßen und können zu einer Gefahr für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden. Besonders für Radfahrer und Fußgänger können Hecken zum Hindernis werden, wenn diese weit in den Rad- oder Fußweg hineinwachsen. Begegnungsverkehr ist dann nur noch mit Einschränkungen oder gar nicht mehr möglich und man ist als Fußgänger mitunter gezwungen, auf den Radweg oder sogar die Fahrbahn auszuweichen.
Für Menschen mit Handicap, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, oder auch für Eltern mit Kinderwagen werden solche zugewachsenen Wege praktisch unbenutzbar.
Aus diesem Grund bittet die Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer, Pflanzen, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze in den öffentlichen Bereich hineinwachsen, zu überprüfen und zurückzuschneiden.
Hinweise für den Rückschnitt
Bäume, Sträucher, Hecken und sonstige Pflanzen dürfen in den Luftraum über Geh- und Radwegen, das ist das sogenannte „Lichtraumprofil“, bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht hineinragen. Auch die oft in der Praxis bauchig geschnittenen Hecken sind bis auf die Grundstücksgrenze zu begradigen.
Bild-Hinweise für den Rückschnitt pdf-Datei (PDF-Dokument, 86,47 KB)
Über Straßen, Wegen und Plätzen gilt sogar, dass bis zu einer Höhe von 4,50 m kein Bewuchs in das Lichtraumprofil hineinragen darf.
Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlaternen dürfen nicht einwachsen. Sie müssen ständig so freigeschnitten werden, dass sie gut erkennbar sind und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. Die Erkennbarkeit bspw. von Straßenschildern kann im Ernstfall sogar lebenswichtig sein, nämlich dann, wenn Rettungsfahrzeuge ihren Weg finden müssen.
Nachbargrundstücke
An die Gemeindeverwaltung werden häufig auch Beschwerden über mangelnden Pflanzenrückschnitt gerichtet, die nach dem Privatrecht (Nachbarschaftsrecht) zu beurteilen sind. Im Rahmen einer guten Nachbarschaft: Denken Sie auch daran, an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn Ihre Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden.
Für Rückfragen und Hinweise steht Ihnen der Herr Kapukaya, gerne persönlich zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter Tel. (07083) 745-18 oder per E-Mail an kapukaya(@)dobel.de
Vandalismus in der Gemeinde - Hinweise erbeten
In den letzten Wochen kam es in unserer Gemeinde leider zu mehreren Fällen von Vandalismus. Unter anderem wurden Sitzbänke beschädigt, Schilder beschmiert und Müllbehälter mutwillig zerstört. Beispiele hierfür sehen Sie auf dem beigefügten Bild. (PDF-Dokument, 157,49 KB)
Solche Vorfälle verursachen nicht nur zusätzliche Kosten, sondern beeinträchtigen auch das Zusammenleben und das Erscheinungsbild unseres Ortes.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe:
Wenn Sie etwas beobachtet haben oder Hinweise zu den Verursachern geben können, melden Sie sich bitte beim Ordnungsamt – Ansprechpartner ist Herr Kapukaya
Kontakt Ordnungsamt Dobel:
Telefon: 07083/745-18
E-Mail: kapukaya@dobel.de
Polizeiposten Bad Herrenalb:
E-Mail: bad.herrenalb.pw@polizei.bwl.de
Jeder Hinweis kann helfen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
Amtliche Bekanntmachung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025. pdf-Datei (PDF-Dokument, 105,44 KB)
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch
Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“. pdf-Datei (PDF-Dokument, 285,67 KB)
Satzung der Jagdgenossenschaft Dobel
Satzung der Jagdgenossenschaft Dobel vom 20.03.2025. pdf-Datei (PDF-Dokument, 154,17 KB)
Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung
Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dobel. pdf-Datei (PDF-Dokument, 198,56 KB)
Öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses
Amtliche Bekanntmachung
Öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses. pdf-Datei (PDF-Dokument, 283,47 KB)
10. Änderung der Wasserversorgungssatzung
10. Änderung der Wasserversorgungssatzung
Kalkulation und Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren für den Zeitraum 2025-2027. pdf-Datei (PDF-Dokument, 117,40 KB)
10. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 13.12.1982. pdf-Datei (PDF-Dokument, 120,55 KB)
Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat. pdf-Datei (PDF-Dokument, 249,05 KB)
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung). pdf-Datei (PDF-Dokument, 79,46 KB)
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II" in Dobel
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II" in Dobel. pdf-Datei (PDF-Dokument, 189,06 KB)
Lageplan zur Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte II". pdf-Datei (PDF-Dokument, 636,07 KB)
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Erneuerungsgebietes "Ortsmitte" in Dobel
Zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Erneuerungsgebietes "Ortsmitte" in Dobel. pdf-Datei (PDF-Dokument, 187,71 KB)
Plan zur 1. Änderung der Sanierungssatzung "Ortsmitte" -Teilaufhebung-. pdf-Datei (PDF-Dokument, 347,19 KB)
Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens "Landtag verkleinern" über das "Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes"
Nutzungs- und Gebührenordnung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Dobel in der Fassung vom 23.07.2024
Gemeinde Dobel - Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Sanierungsgebiet "Ortsmitte II"
pdf-Datei (PDF-Dokument, 109,79 KB) Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB
pdf-Datei (PDF-Dokument, 280,07 KB) Lageplan zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes für die Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.04.2024
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 19.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
Hinweis auf Dokumentation Bürgerinformationsveranstaltung vom 12.03.2024
Dokumentation der Bürgerinformationsveranstaltung vom 12.03.2024 über das geplante Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ sowie den anstehenden Grundsatzbeschluss über die Sanierung des Rathauses oder Kurhauses verbunden mit dem künftigen Sitz der Gemeindeverwaltung
Am 12.03.2024 fand unter der Moderation der Kommunalentwicklung, die die Gemeinde seit vielen Jahren bei der Umsetzung des Sanierungsgebietes Ortsmitte betreut, im Kurhaus eine Bürgerinformationsveranstaltung über die genannten Themen statt. Leider haben nur wenige Einwohner die Gelegenheit genutzt, um sich vor Ort über das geplante neue Sanierungsgebiet sowie das damit zusammenhängende Projekt Sanierung und Erweiterung des Rathauses oder alternativ Sanierung des Kurhauses mit Zurückverlegung der Gemeindeverwaltung in diese Räumlichkeiten zu informieren.
Die Dokumentation über die Informationsveranstaltung sowie die gezeigte Präsentation wird auf der Homepage bereitgestellt, damit sich möglichst viele Einwohner noch über die Thematik informieren können. Ferner besteht wie auch bei der Informationsveranstaltung die Gelegenheit, Anregungen zum Thema Rathaus oder Kurhaussanierung bis einschließlich 08.April 2024 an die Gemeindeverwaltung (bauamt@dobel.de) zu richten.
Die vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe der Gemeinde in Aussicht gestellte Möglichkeit auf erneute Aufnahme in das Landessanierungsprogramm mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ ist verbunden mit der Erwartung, dass der Gemeinderat noch im Frühjahr dieses Jahres eine Grundsatzentscheidung über den künftigen Sitz der Gemeindeverwaltung verbunden mit der entsprechenden Sanierung und Erweiterung des bestehenden Rathauses oder des Kurhauses trifft.
Um die Möglichkeit, für die Gemeinde auch in den nächsten 8 – 10 Jahren weitere erhebliche Finanzmittel aus dem Landessanierungsprogramm zur Finanzierung von kommunalen wie auch privaten Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, nicht verstreichen zu lassen, wird der Gemeinderat in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 die schwierige Grundsatzentscheidung über den künftigen Sitz der Gemeindeverwaltung verbunden mit der entsprechenden Sanierung und Erweiterung des Rathauses oder des Kurhauses treffen, nachdem nun für beide Gebäude eine aktualisierte Machbarkeitsstudie mit Grobkostenschätzung vorliegt. pdf-Datei (PDF-Dokument, 7,53 MB)
Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren (Parkgebührenordnung) ab 01.03.2024
"Teilregionalplan Windenergie für die Region Nordschwarzwald" (Bürgerbeteiligung)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat in seiner Sitzung am 24.01.2024 den Teilregionalplan Windenergie (Entwurf) beschlossen und die Verbandsverwaltung beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 und Abs. 5 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.
Für die Bürgerinnen und Bürger von Dobel besteht noch bis einschließlich 15.März (eingehend) die Möglichkeit, Stellung zu dem vorgesehenen Entwurf des Teilregionalplans Windenergie zu nehmen. Dies kann erfolgen über die Beteiligungsplattform auf der Internetseite des Regionalverbands Nordschwarzwald, per E-Mail an stellungnahmen@rvnsw.de oder auch per Post an die folgende Adresse: Regionalverband Nordschwarzwald, Westliche Karl-Friedrich-Straße 29-31, 75172 Pforzheim.
Die vollständigen Beteiligungsunterlagen stehen auf der Webseite des Regionalverbands Nordschwarzwald unter https://beteiligung-regionalplan.de/nordschwarzwald_wind zur Verfügung.
Ihre
Gemeindeverwaltung
Vorfälle von Diebstahl in Dobel
Es häufen sich die Anzeigen bei der Polizei und die Meldungen beim Ordnungsamt, dass es zu Diebstählen von abgestellten Paketen kam, Gegenstände aus Hofeinfahrten und Privatgrundstücken gestohlen wurden und auch ein nicht verschlossenes Fahrzeug ausgeräumt wurde. Jeder dieser Fälle wurde bisher von den Geschädigten richtigerweise zur Anzeige gebracht und die Polizei Bad Herrenalb ermittelt.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die ebenfalls betroffen sind oder etwas beobachtet haben, dies immer unverzüglich der Polizei Bad Herrenalb unter der Telefonnummer 07083/976990 oder per Mail unter bad.herrenalb@polizei.bw.de zu melden.
Um die Schäden und Verluste möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, grundsätzlich aufmerksam und achtsam zu sein. Lassen Sie wichtige Gegenstände nicht unbeobachtet stehen oder zurück und schließen Sie abgestellte Fahrzeuge immer ab.
Halten Sie auch sonstige Fenster und Türen stets verschlossen.
Bleiben Sie mit Ihren Nachbarn in Kontakt und zeigen Sie verdächtige Vorfälle sofort bei der Polizei an.
Ihr Ordnungsamt Dobel
Nutzungs- und Gebührenordnung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Dobel vom 12.12.2023
Satzung über die Benutzung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Dobel vom 12.12.2023
Probealarm jeden ersten Samstag im Monat
Liebe Einwohnerinnen, liebe Einwohner,
an jedem ersten Samstag im Monat wird ein Probealarm ausgelöst.
Wir bitten um Beachtung.
Ihre Gemeindeverwaltung Dobel
Informationsbroschüre und Infoabend Bürgerentscheid
Termin: Sonntag, den 24.09.2023, Kurhaus Dobel, 8:00 - 18:00 Uhr
Die beim Bürgerentscheid mit JA oder NEIN zu beantwortende Frage lautet:
Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 29.11.2022 (Aufstellungsbeschluss) für einen Bebauungsplan „Höhenstraße – Am Waldrand“ im Gewann „An der alten Linie“ aufgehoben wird?
Wer mit JA stimmt, möchte, dass kein Baugebiet in der Höhenstraße geplant und wenn möglich realisiert werden soll.
Wer mit NEIN stimmt, möchte, dass ein Baugebiet in der Höhenstraße weiterhin geplant und wenn möglich realisiert werden soll.
Die Informationsbroschüre finden Sie HIER (PDF-Dokument, 6,37 MB) zum Download (PDF-Dokument).
Der Infoabend findet am Dienstag, den 19.09.2023 um 19:00 Uhr im Kurhaus Dobel statt.
Öffentliche Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid am 24.09.2023
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung des Bürgerentscheids am 24.09.2023. pdf-Datei (PDF-Dokument, 134,53 KB)
Öffentliche Bekanntmachung der beim Bürgerentscheid am 24. September 2023 zur Abstimmung stehenden Frage. pdf-Datei (PDF-Dokument, 79,14 KB)
Öffentliche Bekanntmachung des Bürgerentscheids. pdf-Datei (PDF-Dokument, 123,09 KB)
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für den Bürgerentscheid am 24.09.2023. pdf-Datei (PDF-Dokument, 177,61 KB)
Hundehaltung in der Gemeinde Dobel
Hundehaltung in der Gemeinde Dobel. pdf-Datei (PDF-Dokument, 39,89 KB)
3. Änderung Wildbaderstraße Obere Bergstraße Ausfertigung u. Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten B-Planänderung
3. Änderung Wildbaderstraße Obere Bergstraße Ausfertigung Gesamtdokument pdf-Datei (PDF-Dokument, 4,24 MB)
Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten B-Planänderung pdf-Datei (PDF-Dokument, 258,48 KB)
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Dobel vom 26.07.2022
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Dobel vom 26.07.2022 pdf-Datei (PDF-Dokument, 66,54 KB)
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Dobel vom 07.03.2023
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Dobel vom 07.03.2023. pdf-Datei (PDF-Dokument, 69,01 KB)
Hauptsatzung der Gemeinde Dobel vom 07.03.2023
Hauptsatzung der Gemeinde Dobel vom 07.03.2023. pdf-Datei (PDF-Dokument, 134,27 KB)
Satzung über die Archivordnung der Gemeinde Dobel vom 07.03.2023
Satzung über die Archivordnung der Gemeinde Dobel vom 07.03.2023. pdf-Datei (PDF-Dokument, 192,95 KB)
Benutzungs- und Gebührenordnung für das Kurhaus der Gemeinde Dobel
Benutzungs- und Gebührenordnung für das Kurhaus der Gemeinde Dobel. pdf-Datei (PDF-Dokument, 640,28 KB)
Satzung über die Erhebung von Parkgebühren
Satzung über die Erhebung von Parkgebühren. pdf-Datei (PDF-Dokument, 66,98 KB)
Räum- & Streupflichtsatzung der Gemeinde Dobel
Räum- & Streupflichtsatzung der Gemeinde Dobel. pdf-Datei (PDF-Dokument, 149,39 KB)



