T17 - „Siedlungsgeschichte“: Gemeinde Dobel

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Dobel Ortsmitte
Kurhaus
Wasserturm
Eyachtal
Dobel Ortsmitte
Kurhaus
Wasserturm
Eyachtal
T17 - „Siedlungsgeschichte“

T17 - „Siedlungsgeschichte“

Lichtung im Wäldermeer Klosterseite/Rentkammerseite

Die Feldflur Dobels liegt als riesige Lichtung im Wäldermeer des Nördlichen Schwarzwaldes in 620— 720 Meter Höhe. Wie und wann kam es zur Waldrodung und Besiedelung gerade an dieser Stelle?
Während die Rheinebene, die Gäulandschaften und der Kraichgau mit dem angrenzenden Schwarzwaldrand (Altsiedelland) bereits während der alemannischen
Landnahmezeit besiedelt wurden (Z.B. Elimendingen, Dietlingen, Wilferdingen) oder sogar keltische und römische Siedlungen nachzuweisen sind, blieben die höheren Lagen des Schwarzwaldes meist siedlungsleer.
Nicht zuletzt begünstigt durch die mittelalterliche Warmzeit setzte hier die Besiedlung im Hochmittelalter(10. und 11. Jahrhundert) ein. Träger dieser sogenannten
"lnneren Kolonisation“ waren einzelne Adelsgeschlechter, insbesondere die Grafen von Calw, von Eberstein, von Vaihingen. Unterstützt wurden sie dabei vom niederen Adel, in Dobel den Herren von Strubenhart (Struben Hardt = rauher Wald). Diese waren Lehensnehmer der Grafen von Eberstein.

Es ist verwunderlich, wie die damaligen Siedler in den weiten Wäldern die nur inselartig vorkommenden fruchtbareren Böden des Oberen Buntsandstein (SO) ausfindig machten. Die ursprünglichen Feldmarkungen von Dobel. Dennach und Neusatz/Rotensol liegen namlich genau auf diesen lnseln“, während rundum unfruchtbarer und steiniger Mittlerer Buntsandstein (SM) ansteht. Auch beim sagenhaften „Schwabhausen“ kommt dieser Obere Buntsandstein nur auf kleiner Fläche vor.
Eine weitere lebensnotwendige Bedingung war Trinkwasser. Wie von dieser Stelle aus gut zu sehen, liegt das alte Zentrum Dobels in einer Mulde, der Quellmulde des Dobelbaches. Hier gab es das notwendige Wasser.
Namensgebend für den Ort war das nördlich sich zu einem „Tobel“ (schwäb./alemannisch „Schlucht“) verengende Tal. Der Ort liegt auf dem Tobel/Dobel, also oberhalb der Schlucht.
Wann wurde Dobel „gegründet“?
Wann die ersten Siedler die ersten Bäume für ihre Felder rodeten und ihre „Hütten“ bauten liegt im Dunkel der Zeiten. Vielleicht war es zunächst auch nur eine Sommersiedlung.

Klosterseite/Rentkammerseite

Ein Datum ist jedoch bekannt:
Anlässlich der Stiftung des Klosters Herrenalb durch Graf Berthold III. von Eberstein im Jahre 1149 wird auch Villa Dobil“ (Dorf Dobel) genannt, das die Siedlungsträger. die Herren von Strubenhart, zu Lehen hatten Dieses Lehen durften sie behalten, jedoch erhielt das Kloster eine Anwartschaft für den Fall, dass die Strubenharter im Mannesstamm aussterben. Dann würde „Dobil“ ans Kloster fallen.
„Villa Dobil“ erstreckte sich unterhalb der heutigen Kirche entlang dem ‚Alber Weg“ (heute J.-P.-Hebel-Straße), an dem die Hofstellen, vier oder fünf, aufgereiht waren. Die Wirtschaftsflächen reichten nach Westen bis zum heutigen Waldrand und schlossen dort mit einem halbkreisförmig nach außen gewölbten Grenzweg ab.
Diese „Hufen“ waren zwischen 30 und 40 Meter breit, durchschnittlich 600 Meter lang und hatten eine Fläche von 2 bis 4 Hektar.
Diese für die Strubenharter Siedlungen typischen „Kurzhufen“ hatten keinen Waldanteil, wie dies bei Waldhufendörfern typisch ist. Dies erklärt die über Jahrhunderte bis heute bestehenden Holznutzungsrechte.
Die Flächen wurden zur besseren Bewirtschaftung eingeebnet, was im hängigen Gelände die heute noch sichtbaren Böschungen zu den benachbarten Hufen ergeben hat. Die Erschließungswege verlaufen auf den Böschurigskronen. Sie stehen bis heute im Eigentum der Grundstücksbesitzer.
Der Steinriegel hier am Waldrand ist bei dieser Rodung entstanden. Man hat die Steine nicht am Feldrand gelagert, sondern sie fast einen halben Kilometer weit bis hierher geschafft.
Welche Bedeutung dieser Steinriegel noch hatte siehe „Linienweg“. Die in der ersten Siedlungsphase entstandenen Hufen sind an ihrem „krummen“ Grenzverlauf zu erkennen, Später kamen noch zwei oder drei Hufen dazu. Diese sind breiter und haben eine gerade Grenzlinie.
In der Ortsmitte östlich des "Alber Weg“ befand sich die Alimende (gemeinschaftliche Fläche) auf der - neben der Waldweide - das Vieh weiden konnte.
Auf dieser Allmendfläche wurde dann um 1460 die Marienkapelle mit Kirchhof (Friedhof) angelegt.

Als Hans von Strubenhardt 1442 ohne männliche Erben starb, fiel das Lehen. wie bei der Klosterstiftung im Jahr 1149 festgelegt. an das Kloster.
Er hatte sechs Schwestern als Erben. Drei verkauften ihr Erbteil im Oktober 1442 an Graf Ludwig von Württemberg, die anderen drei ihren Anteil im April 1443 an Markgraf Jakob von Baden. So kam es zur Dreiteilung von Dobel.
1528 schlossen Baden und Württemberg einen Tauschvertrag. Die bisherigen badischen Hofstellen und Hofstellenanteile kamen im Flächentausch an Württemberg. Der Hüttwald, das kleine Frauenwäldle und der Eschbach blieben Eigentum der Badener bis 1807 (Tafeln 10 und 11).
Nach dem Lagerbuch der Kellerei Neuenbürg (1527) waren zu dieser Zeit auf der nun ganz zu Württemberg gehörenden Seite vier Fröndengüter vorhanden. Eine weitere, die ‚Abermannshub“, gehörte dem Kloster und Württemberg gemeinsam.
Die Grenze zwischen dem Ebersteiner Lehen und dem Allodial der Strubenhardter gilt bis heute bei den unterschiedlichen Holzrechten der Dobler Nutzungsbürger.
Vor 1442 mag sie keine große Bedeutung gehabt haben. Das änderte sich jedoch, nachdem sie zwei Herrschaftsbereiche trennte. Die Grenze wurde „versteint“. Die Grenzsteine mit dem Abtsstab und dem Hirschhorn tragen keine Jahreszahl.
Lediglich auf einem ist „1762“ eingemeißelt. Es gibt davon noch einige schöne Exemplare, z.B. vor dem Gebäude Nr.11 Obere Bergstraße und auf dem Grundstück Untere Bergstraße 35.
Es handelt sich dabei um geschützte Kleindenkmale!
Bei der Urvermessung im Jahr 1835 waren nur zwei Hufen (4 und 6) noch fast ungeteilt vorhanden, die anderen aber bereits längs und quer geteilt. Das Erbrecht der Realteilung in Altwürttemberg zerstückelte die ursprünglich geschlossenen Grundstücke immer weiter in kleine und kleinste Parzellen. Der Vergleich der aktuellen Flureinteilung mit der Urkarte von 1835 zeigt dies deutlich.
Auch für Nebenerwerbslandwirte reichten die Flächen nicht mehr aus. Es waren immer weitere Waidrodungen notwendig (T 12+14).